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Lieferengpässe

BKKen fordern neue Großhandelspflichten für Apotheken

Aufgrund der Knappheit von Fiebersäften sind die Arzneimittel-Lieferengpässe derzeit wieder in aller Munde. Der BKK Dachverband hat nun ein Positionspapier dazu herausgegeben. Die Kassen wollen den Apotheken Vorgaben dazu machen, wie viele und welche Großhändler sie beauftragen. Auch zusätzliche Bevorratungspflichten soll es geben.
Benjamin Rohrer
15.08.2022  15:30 Uhr
BKKen fordern neue Großhandelspflichten für Apotheken

Die Versorgung mit Fiebersäften ist nach wie vor angespannt. Weil die meisten Hersteller gar keine Präparate mehr ausliefern, sind Apotheken vielerorts darauf angewiesen, die Mittel selbst herzustellen. Der Schmerzmittel-Engpass hat aber auch die seit Jahren andauernde, grundsätzliche Debatte rund um die Arzneimittel-Lieferengpässe befeuert und politische Diskussionen, auch um die Zukunft der Rabattverträge und der Arzneimittel-Preisbildung, hervorgerufen.

In diese Debatte mischt sich nun der BKK Dachverband mit einem Positionspapier ein. In erster Linie verteidigt der Kassenverband darin das Rabattvertragssystem. Die Ursachen für Lieferengpässe seien vielfältig. »Rabattverträge sind hingegen nicht die Ursache für Lieferengpässe. In den Rabattverträgen garantieren die Hersteller vielmehr ihre Lieferfähigkeit für den Ausschreibungszeitraum«, heißt es weiter. Die Dienstleister der BKKen, die die Rabattverträge für die Kassen vorbereiten, würden zudem Mehrfachvergaben anpeilen, »wenn es der Markt zulässt«, verspricht der BKK-Verband.

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Um die Versorgungssituation grundlegend zu verbessern und entstehende Engpässe besser managen zu können, fordern die Kassen mehrere Änderungen. Die für Hersteller geltende freiwillige Aufforderung, Lieferengpässe zu melden, müsse in eine Pflichtvorgabe umgewandelt werden. Von dieser Pflicht sollten auch Apotheken und Großhändler erfasst werden. Denn: »So könnte schnell nachvollzogen werden, an welcher Stelle ein Engpass besteht. Es würde etwa deutlich, ob es sich tatsächlich um einen Produktionsengpass oder um eine nicht optimale Bevorratung handelt. Eventuell löst bereits eine Umverteilung im Markt einen vermeintlichen Engpass.« Die Hersteller sollten zudem bereits absehbare Engpässe ankündigen, um eine Art Frühwarnsystem zu ermöglichen. Die Hersteller-Angaben sollten in einer öffentlich zugänglichen Datenbank gespeichert werden.

Der BKK Dachverband stört sich auch an den bereits geltenden Bevorratungspflichten für Apotheken. Zur Erinnerung: In der Apothekenbetriebsordnung ist schon jetzt festgehalten, dass Apotheken Arzneimittel, »die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind«, mindestens eine Woche lang vorrätig zu halten haben. Die Kassen haben aber den Eindruck, dass die Apotheken dieser Pflicht »nicht regelhaft« nachkommen. Insbesondere die Ausweitung des Botendienstes habe dazu beigetragen, dass die Apotheken ihre Bevorratung auf den Großhandel auslagern. Der Kassenverband fordert daher regelmäßige Prüfungen in Apotheken zur Bevorratungspflicht und Sanktionsandrohungen, falls dagegen verstoßen wird.

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