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Lieferengpässe
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BKKen fordern neue Großhandelspflichten für Apotheken

Aufgrund der Knappheit von Fiebersäften sind die Arzneimittel-Lieferengpässe derzeit wieder in aller Munde. Der BKK Dachverband hat nun ein Positionspapier dazu herausgegeben. Die Kassen wollen den Apotheken Vorgaben dazu machen, wie viele und welche Großhändler sie beauftragen. Auch zusätzliche Bevorratungspflichten soll es geben.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 15.08.2022  15:30 Uhr

Mindestens einen Vollsortimenter und ein Back-up

Außerdem sorgen sich die Kassen um das Verhältnis zwischen den Apotheken und ihren Großhändlern. Denn: Wenn Apotheken nur einen Grossisten beauftragen, der zudem kein Vollsortimenter ist, könne der Eindruck einer schlechteren Lieferfähigkeit entstehen, so der BKK-Verband. Daraus leitet der Verband die Forderung ab: »Apotheken sollten daher verpflichtet werden, mindestens einen Vollsortimenter als Großhandel zu nutzen und mindestens einen zweiten als ‚Back-up‘.«

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