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Schnittstelle zum Großhandel
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Bestellungen für Betriebsärzte jetzt nicht mehr per Fax

Bei der dritten Covid-19-Impfstoff-Bestellung der Betriebsärzte gibt es Neuerungen. Apotheken müssen die Bestellung nicht mehr per Fax oder E-Mail an die Großhändler weiterleiten. Die Übermittlung ist nun über die MSV3-Schnittstelle möglich. Zudem gibt es neue Bund-PZN für alle vier zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 04.06.2021  12:08 Uhr

Gleiche Zweitimpfung-PZN wie bei Vertragsärzten

Die PZN für die Betriebsärzte-Bestellungen gelten aber nur für Erstimpfungen. Denn diese Mediziner können bislang nur für Erstimpfungen bestellen. Für künftige Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben PZN verwendet, wie bei den Vertrags- und Privatärzten. Hier weist der DAV daraufhin, dass die Zweitimpfungs-PZN keine eigenständigen Artikelnummern sind, sondern ausschließlich zur besseren Zuordnung dienen, wie viele der georderten Vials für die Zweitimpfung benötigt werden.

Künftige PZN für Zweitimpfungen von Betriebsärzten (PZN für Moderna ist noch nicht bekannt):

  • Comirnaty® (Biontech/Pfizer): 17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II
  • Vaxzevria® (Astra-Zeneca): 17491077 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND II

Liefermengen stehen noch nicht fest

Zu möglichen Liefermengen der nächsten Betriebsärzte-Bestellung für die KW 25 sowie für die Bestellungen für Vertrags- und Privatärzte (KW 24) werde der DAV »in Kürze« gesondert informieren. Klar ist für die Vakzin-Bestellung der Werksmediziner: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilt wöchentlich eine zugesagte Mindestliefermenge mit. Wenn eine Apotheke für mehrere Betriebsärzte bestellt, die mehr als die Mindestmenge geordert haben, müssen die Offizinen gleichmäßig kürzen. Gleichzeitig bedeutet die Regelung auch, dass Betriebsärzte, die unterhalb dieser Mindestmenge bestellen, keine Kürzungen zu erwarten haben, sondern die georderten Impfdosen erhalten. Sollten Covid-19-Impfstoffdosen aus diesen Gründen noch zur Verfügung stehen, sollen Apotheken diese auf Betriebsärzte gleichmäßig verteilen, die wiederum mehr als die Mindestmenge bestellt haben.

Die zugesicherte Mindestmenge bei der ersten Bestellung, die jetzt am Montag ausgeliefert wird, beträgt 102 Dosen je Betriebsmediziner. Bei dieser Größenordnung greift zudem die neu geregelte Apotheken-Vergütung bei der Auslieferung der Impfstoffe. Ab dem 101. Vial gibt es dann statt 6,58 Euro netto nur noch 4,28 Euro. Ab dem 151. Vial erhalten die Apotheken dann noch 2,19 Euro je Durchstechflasche. Das gestaffelte Honorar gilt je beliefertem Werksmediziner.

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