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Covid-19-Impfstoffe

Bestellmengen für Comirnaty bleiben gleich

Die Menge der bestellbaren Covid-19-Impfstoffe bleibt unverändert. Arztpraxen und Apotheken können für die Kalenderwoche 11 (ab 14. März) erneut bis zu 240 Dosen von Biontech/Pfizer beziehen. Weiterhin keine Obergrenzen gibt es für den Impfstoff von Moderna, Covid-19-Vaccine Janssen sowie den Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer. Zudem informierte der DAV über den Sonderweg für Nuvaxovid.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.03.2022  13:57 Uhr

Auch für Impfzentren und mobile Impfteams bleibt die Bestellsituation für die nächste Runde identisch: Für Comirnaty® gibt es die Höchstbestellmenge von 1020 Dosen (170 Vials), teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben an seine Mitgliedsorganisationen am heutigen Freitag mit. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verwies in ihren wöchentlichen Praxisnachrichten auf die unveränderte Lage. Bestellende Ärzte sollten trotz teils der großzügigen Kontingentierung nur so viel bestellen, wie in der jeweiligen Woche verimpft werden könne. Die Impfstoffbestellung für die Kalenderwoche 11 erfolgt nach dem üblichen Schema bis Dienstag (8.3.) um 12 Uhr.

Es gibt allerdings Neuigkeiten zur Verteilung des proteinbasierten Covid-Impfstoffs Nuvaxovid® von Novavax. Bekanntlich gilt für diesen eigentlich ein abweichendes Prozedere: Anders als die anderen Vakzine soll Nuvaxovid zunächst in Impfzentren und von mobilen Impfteams verimpft werden und bis auf Weiteres nicht über die Apotheken zu beziehen sein. Darüber hatte der DAV seine Mitglieder schon Anfang Februar in einem Rundschreiben informiert. Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So können nach PZ-Informationen einige Apotheken in Berlin für sich und für Arztpraxen wöchentlich bis zu zehn Vials des Novavax-Impfstoffs bestellen.

Auch der DAV informierte am Freitag darüber, dass in einigen Bundesländern die zuständigen Stellen den Impfstoff auch für die Auslieferung über Apotheken an Arztpraxen vorgesehen haben. Es sei den Informationen der jeweiligen Landesbehörden zu entnehmen, welche Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff bestellen könnten und welche Höchstbestellmengen hierbei festgelegt wurden, heißt es vom DAV. Was den Umgang mit Nuvaxovid in der Apotheke angeht, verweist der DAV auf die Website der Bundesvereinigung. Der Impfstoff wurde demnach ebenfalls in die Arbeitshilfe zur Begleitdokumentation aufgenommen.

Wichtig für Apotheken sei, dass sie aus Gründen der Arzneimittelsicherheit stets die aktuelle Fassung der Begleitdokumentation verwenden, die vom Paul-Ehrlich-Institut genehmigt und mit Grundlage für die Gestattungen der Länder für das Abpacken der Impfstoffe in der Apotheke ist. Zudem würden die Handlungsempfehlungen zur Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen sowie die Leitfäden zur Abrechnung in Kürze angepasst. Darüber, wie die Apotheken ihre eigenen Impfstoffe abrechnen können, hatte die PZ vor Kurzem berichtet.

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