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Rheinland-Pfalz

Bernhard Pohlmann als Ehrenmitglied ausgezeichnet

Der Landesapothekerverband (LAV) Rheinland-Pfalz hat gestern während einer virtuellen Mitgliederversammlung sein langjähriges Vorstandsmitglied Bernhard Pohlmann die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Eine neue Kandidatin für seine Nachfolge im Vorstand ist bereits gefunden.
Julia Endris
05.11.2020  16:30 Uhr
Bernhard Pohlmann als Ehrenmitglied ausgezeichnet

Pohlmann scheidet als nicht mehr aktiver Apotheker aus dem Vorstand aus. Seine Nachfolge könnte Anna Maria Grimm antreten, ein neuer Name auf der Wahlliste der fünf Vorstandskandidaten. Grimm gehört die Marktapotheke in Daaden im Westerwald. Sie hat über Galenik an der Universität Bonn promoviert und war anschließend Dozentin an einer PTA-Schule.  Nun hat sie ihre »Lieblingsapotheke« im Westerwald gefunden. Im LAV-Vorstand will sie sich unter anderem dafür einsetzen, die Arbeit für Apotheker in der öffentlichen Apotheke attraktiver zu machen.

Die anderen vier Vorstandsmitglieder, Andreas Hott, derzeit erster Vorsitzender, sowie Petra Engel-Djabarian, Thomas Hanhard und Jan Francke stellen sich für weitere vier Jahre zur Wahl. Gewählt wird bis zum 19. November per geheimer Briefwahl.

Bericht des Vorstands

Zu Beginn der Mitgliederversammlung erinnerte der LAV-Vorsitzende Hott an die große Schaffenskraft des verstorbenen Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK) und Landesapothekerkammer (LAK), Andreas Kiefer. Sein Tod habe alle und auch den Verband tief getroffen.

In seinem Bericht ging Hott auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ein. Die gesundheitlichen wie wirtschaftlichen Folgen, sowohl für den Berufsstand, als auch für jeden Einzelnen, seien derzeit nicht abzuschätzen. Besonders Apotheken in Einkaufszentren seien nach dem Lockdown im Frühjahr schwer getroffen worden, hob der Kammerpräsident hervor.

Zum kürzlich verabschiedeten Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) äußerte sich Hott so: »Ob das VOASG der große Wurf ist, weiß man zwar noch nicht. Doch zumindest sorgt es für die Gleichpreisigkeit innerhalb des Sozialgesetzbuchs (SGB)«. Was das Makelverbot betrifft, so stehe es zwar im Gesetz, doch sei bereits  in der Vergangenheit bei Verstößen gegen so manche Regeln nichts passiert. Auch dass man bei Gesetzesverstößen gegen Auslandsapotheken kaum gerichtlich vorgehen könne, sieht Hott kritisch. 

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