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Außerhalb der Apothekenbetriebsräume

Berlin und Schleswig-Holstein verschärfen Testregeln

Ab heutigem Montag ändern sich einige Regeln bezüglich der Coronavirus-Schnelltests. Berlin und Schleswig-Holstein verschärfen zudem die Regeln was das Testen außerhalb der Apotheken-Betriebsräume angeht. Dort müssen Apotheken künftig ein Nebengewerbe anmelden, wenn sie nicht in den Räumlichkeiten der Offizin testen wollen.
Charlotte Kurz
11.10.2021  09:30 Uhr
Keine externen Teststationen mehr in Schleswig-Holstein

Keine externen Teststationen mehr in Schleswig-Holstein

Ähnlich will dies auch die zuständige Apothekenaufsicht, das Landesamt für soziale Dienste, in Schleswig-Holstein laut Apothekerkammer Schleswig-Holstein handhaben. Apotheken im hohen Norden wird es ab Montag nicht mehr gestattet sein, externe Teststationen zu betreiben, erklärte Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski der PZ. Dafür ist ab dem 11. Oktober dann auch eine Anmeldung eines Nebengewerbes nötig.

Auch bei den anderen Bundesländern hakte die PZ nach. Dort gibt es allerdings keine vergleichbaren Verschärfungen. Ein Ministeriumssprecher des Gesundheitsministeriums Bayern erklärte der PZ aber, dass es immer eine Beurteilung im Einzelfall benötige, ob Apotheken (ohne gesonderte Beauftragung) außerhalb ihrer Betriebsräume testen dürfe. Diese Beurteilung hänge von der jeweiligen Angliederung an die Apotheken-Betriebsräume ab. Auch in Bremen benötigen Apotheken, die außerhalb der Räumlichkeiten testen wollen, eine Beauftragung durch die Behörde, so eine Sprecherin der Gesundheitssenatorin. Das Gesundheitsministerium in Brandenburg hat sich bislang noch nicht zu dieser Frage geäußert.

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