Aluminiumhaltige Adjuvanzien verstärken die Immunantwort und gelten laut PEI als gut verträglich. / © Imago Images / Stefan Trappe
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von aluminiumhaltigen Adjuvanzien in Therapieallergenen zur subkutanen Hyposensibilisierung – etwa bei Gräser- oder Baumpollenallergien – wird regelmäßig kritisch hinterfragt. Vor diesem Hintergrund hat das Paul‑Ehrlich‑Institut (PEI) den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Sicherheit dieser Adjuvanzien auf seiner Website zusammengestellt.
Die Verwendung von Aluminiumhydroxid als Adjuvans in Präparaten zur subkutanen Allergen‑Immuntherapie (AIT) ist seit Jahrzehnten etabliert, betont das PEI. Dabei sind die Antigene an schwerlösliches Aluminiumhydroxid gebunden. Dieses verstärkt die immunologische Wirkung der Allergene und wirkt zugleich als Depot. Beides trägt zum Therapieerfolg und zu einer guten Verträglichkeit bei.
Der zulässige Aluminiumgehalt ist im Europäischen Arzneibuch festgelegt und beträgt maximal 1,25 mg pro Dosis. Die derzeit in Deutschland verfügbaren Therapieallergene enthalten zwischen 0,1875 und 1,135 mg Aluminium pro Erhaltungsdosis und liegen damit deutlich unter diesem Grenzwert. Individuell hergestellte Allergenpräparate bewegen sich in einem Bereich von 0,18 bis 0,52 mg pro Erhaltungsdosis. Insgesamt bleibt die Aluminiumexposition damit in einem unkritischen Rahmen.
Neben dem Gesamtgehalt ist auch die Bioverfügbarkeit entscheidend. Da Aluminium in diesen Präparaten in schwerlöslicher Form vorliegt, wird es nach der Injektion nur langsam freigesetzt und zeitverzögert aufgenommen. Die Ausscheidung erfolgt überwiegend über die Nieren.
In den vergangenen Jahren hat das PEI ein physiologisch basiertes toxikokinetisches Modell entwickelt. Damit lässt sich vorhersagen, wie sich Aluminiumkonzentrationen in Blut und Gewebe entwickeln, wenn aluminiumhaltige Arzneimittel – wie Therapieallergene – verabreicht werden.
Anhand dieses Modells simulierte das PEI eine fünfjährige subkutane AIT bei Erwachsenen sowie bei Kindern ab fünf Jahren. Der zusätzliche Anstieg der Aluminiumkonzentration – über die Aufnahme aus der Nahrung hinaus – wird als tolerabel eingestuft. Der Beitrag einer einzelnen Behandlung zur lebenslangen Aluminiumakkumulation im Körper gelte als vernachlässigbar.
Die Modellrechnungen zeigen, dass Aluminium über einen Zeitraum von vier bis zwölf Monaten langsam aus dem Gewebe freigesetzt wird. Der etwa zweifache Anstieg der Aluminiumkonzentration in Plasma und Knochen wird als moderat bewertet, während der Anstieg im Gehirn minimal ausfalle. »Damit wird auch aus toxikokinetischer Sicht die Verträglichkeit einer subkutanen AIT-Behandlung über bis zu fünf Jahre in allen Altersgruppen ab fünf Jahren bestätigt«, so das PEI.
Für zwei spezielle Situationen weisen die Modellrechnungen auf mögliche erhöhte Aluminiumwerte im Knochen hin, die über den Normbereich hinausgehen und langfristig die Knochengesundheit beeinflussen könnten. Betroffen sein könnten Patientinnen und Patienten,
Das PEI empfiehlt, in solchen Fällen das Risiko einer erhöhten Aluminiumbelastung vor Therapieentscheidungen neu zu bewerten. Laut Modell sinken die Aluminiumkonzentrationen in Plasma und Knochen etwa fünf bis zehn Jahre nach Ende der AIT wieder auf die Ausgangswerte ab.
Zusätzlich hat das PEI Pharmakovigilanzdaten aus Deutschland für den Zeitraum von 1986 bis 2025 ausgewertet. Schwere systemische Nebenwirkungen mit Bezug zu Aluminium wurden nicht beobachtet. Ebenso fanden sich keine Hinweise auf typische aluminiumassoziierte Toxizitäten wie neurologische Störungen, Anämien oder Knochenschäden.
Gemeldet wurden überwiegend lokale Reaktionen an der Injektionsstelle, etwa Granulome. Diese treten insgesamt jedoch selten auf.