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Bürgertests in Apotheken

Beauftragung & Abrechnung der Gratis-Tests in den einzelnen Ländern

Die kostenlosen Schnelltests sollen eigentlich seit Montag auch in Apotheken angeboten werden. Allerdings sind noch viele Fragen zur Organisation offen. Die Bundesländer gehen Recherchen der PZ zufolge verschiedene Wege bei der diesbezüglichen Beauftragung und Abrechnung. Mal beauftragen sie testende Apotheken direkt, anderswo müssen sich die Apotheker individuell um die Beauftragung kümmern. Mecklenburg-Vorpommern möchte zudem die Rechenzentren einbeziehen.
Charlotte Kurz
10.03.2021  18:00 Uhr

Rheinland-Pfalz: Beauftragung befristet bis Juni

In Rheinland-Pfalz können sich alle Apotheken, die die Bürgertests durchführen wollen, bis zum 26. März beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) anmelden, erklärte ein Sprecher des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz. Bis zum 15. März müssten die betreffenden Apotheken aber bereits ihre Bereitschaft dazu bekunden. Diese Apotheken werden dann mit einer Allgemeinverfügung beauftragt, die zum 26. Juni 2021 endet. Damit ist eine individuelle Beauftragung durch die Gesundheitsämter nicht mehr notwendig, so der Sprecher. Die Abrechnung erfolgt über die KV Rheinland-Pfalz.

Im Saarland erfolgt die Beauftragung ebenfalls zentral vonseiten des Gesundheitsministeriums in Saarbrücken. Ein gesonderter Rahmenvertrag sei nicht notwendig, so ein Sprecher der Apothekerkammer Saarland. Die Abrechnung erfolge über die KV Saarland, testende Apotheken müssten sich dort registrieren. Weiter erklärte der Sprecher gegenüber der PZ, dass sich bisher 86 der 285 Apotheken bereit erklärt hätten, die Tests durchzuführen.

Sachsen: Erste Auszahlung erfolgt im Juli

Sächsische Apotheken wurden vom Sozialministerium in Dresden am 8. März allgemein beauftragt, die Tests durchzuführen, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Der Sächsische Apothekerverband empfiehlt dennoch, dass sich die Apotheken bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden sollten, so heißt es in einem Rundschreiben des Verbands, das der PZ vorliegt. Zudem können sich die testenden Apotheken beim Sozialministerium per E-Mail (corona-test@sms.sachsen.de) melden, um auf einer Übersicht der testenden Einrichtungen gelistet zu werden. Zur Abrechnung erklärte die Ministeriumssprecherin: »Die Apotheken regeln die Abrechnungsmodalitäten in Eigenverantwortung mit der KV Sachsen.« Auch in Sachsen sollen sich die Apotheken demnach bei der KV Sachsen für die Abrechnung registrieren. Nach der Prüfung bekommen die Apotheker eine persönliche Registrierungsnummer, informiert das Verbandsschreiben. Diese werde zur Einreichung der Abrechnung benötigt. Die Apotheken sollen monatlich abrechnen, die Auszahlung der Vergütung erfolgt »zum Ende des vierten Monats nach Quartalsende«, heißt es weiter. Somit könne für die eingereichten Tests im März eine erste Auszahlung im Juli 2021 gerechnet werden.

In Schleswig-Holstein gilt eine Übergangsregelung, in der das Sozialministerium in Kiel alle Apotheken beauftragt, die Tests durchzuführen. Zudem soll es durch die Gesundheitsstellen auf kommunaler Ebene noch eine formale Beauftragung geben, diese wird aber erst in den nächsten Tagen erfolgen können, so ein Kammersprecher. Allerdings soll die Beauftragung dann rückwirkend zum 8. März 2021 gelten. Demnach können sich Apotheken bereits jetzt bei der KV Schleswig-Holstein registrieren und die Anzahl der durchgeführten Tests rückwirkend abrechnen.

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