Bald Tarifbindung in Sachsen möglich |
Ev Tebroke |
26.06.2019 19:18 Uhr |
Verbindliche Rechte und Pflichten und entsprechende Vergütung: Künftig könnten auch Apothekenangestellte in Sachsen von einem Tarifvertrag profitieren. / Foto: Fotolia/Robert Kneschke
Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem bislang Angestellte in Apotheken nicht nach einem einheitlichen Tarif bezahlt werden. Das soll sich ändern. Wie die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbands (SAV) und die Apothekengewerkschaft Adexa heute mitteilten, wollen sie zeitnah Verhandlungen zu einem möglichen Tarifvertrag aufnehmen.
»Unser Ziel ist es, den Arbeitsplatz Öffentliche Apotheke insbesondere für unseren pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver zu gestalten«, so der SAV-Vorsitzende Thomas Dittrich, der auch die Tarifkommission des Verbands leitet. Dies setze voraus, dass Leistungen und Verantwortung angemessen honoriert sowie fachliche Fort- und Weiterbildung schwerpunktmäßig gefördert würden.
Auch die Gewerkschaftsseite begrüßt diese Entwicklung. Adexa-Vorstand Tanja Kratt, die der Tarifkommission der Apothekengewerkschaft vorsteht, sagte: »Wir freuen uns, dass die Verhandlungen nun beginnen können.« Die öffentlichen Apotheken stünden in einem Wettbewerb mit anderen Branchen um Schulabgänger, aber auch um qualifizierte Fachkräfte. Da mache es Sinn, tarifliche Standards für die Gehälter und Arbeitsbedingungen im Freistaat Sachsen festzulegen.
Zur Vorbereitung möglicher Tarifverhandlungen hatte der SAV bereits im März dieses Jahres eine Tarifkommission gewählt. Mitte Juni hätten sich nun die Kommissionen beider Seiten in einem Sondierungsgespräch für ein „innovatives Vergütungsmodell“ offen gezeigt, heißt es. Ein genauer Termin für den Beginn der Verhandlungsgespräche gibt es nach Angaben des SAV noch nicht. Wahrscheinlich dürften die Gespräche aber direkt nach der Sommerpause beginnen.
Die Vergütungssituation für Apothekenangestellte ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Während Sachsen bislang keinen und Nordrhein einen eigenen Tarifvertrag für diese Berufsgruppe hat, ist für die restlichen Bundesländer ein Bundesrahmentarif bindend. Voraussetzung ist, das beide Seiten Mitglied ihrer jeweilgen Tariforganisation sind. Die Angestellten werden bundesweit von der Adexa vertreten, die Apothekenleiter vom Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) beziehungsweise in Nordrhein von der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL)