Filialleiter bekommen eigenen Tarif |
Die Leitung einer Filialapotheke soll künftig über einen eigenen Tarif vergütet werden können.
Wie die Apothekengewerkschaft Adexa heute mitgeteilt hat, will sie mit dem Tarifvertragspartner TGL Nordrhein, einer Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter, entsprechende tarifliche Einstufungen umsetzen. Darauf hätten sich beide Seiten bei einem Treffen Ende Oktober geeinigt. Die konkrete Ausgestaltung soll bei weiteren Gesprächen festgelegt werden.
»Wir haben Verständnis für das Anliegen auf Mitarbeiterseite und möchten der besonderen Verantwortung, die Filialleiter nach Apothekenbetriebsordnung und Apothekengesetz übernehmen, wertschätzend Rechnung tragen. Hierzu benötigen wir ein innovatives Modell«, erläutert die TGL-Vorsitzende, Heidrun Hoch.
Die TGL wäre damit Vorreiter. Denn bundesweit sieht der seit 1. Oktober 2018 geltende Gehaltstarifvertrag, den der Arbeitgeberverband der Deutschen Apotheken (ADA) mit Adexa ausgehandelt hat, keinen eigenen Tarif für Filialleiter vor. Hier müssen die Führungskräfte ein übertarifliches Gehalt individuell mit dem Apothekeninhaber aushandeln.
Adexa zufolge fordern Filialleiter schon seit einiger Zeit eine entsprechende tarifliche Einstufung ihrer Arbeit. Die Apothekengewerkschaft begrüße daher die Bereitschaft der TGL Nordrhein, dem Wunsch zu entsprechen »außerordentlich«, sagte Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission bei Adexa. »Das zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf und macht damit den Apothekerberuf insgesamt attraktiver.«
Auch die Honorierung von besonderen Leistungen von Mitarbeitern stand auf der Gesprächsagenda Ende Oktober. Hierzu wollen die Vertragsparteien im kommenden Jahr den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung überarbeiten. Nach Angaben von Hoch soll die geplante modifizierte Vertragsform in der Praxis leichter anwendbar sein.
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