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Insolvenzverfahren

AvP-Deal ermöglicht Apotheken schnellere Entschädigung

Seit fast drei Jahren zieht sich das AvP-Insolvenzverfahren, die geschädigten Apotheken warten noch immer auf ihr Geld. Jetzt soll ein Vergleich wichtige offene Rechtsfragen klären und das Verfahren damit immens beschleunigen. Die Rahmenvereinbarung, die der PZ vorliegt, sieht vor, dass die Apotheken einen Teil ihrer Forderungen vor Abschluss des eigentlichen Verfahrens ausgezahlt bekommen und dafür auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten.
Alexander Müller
14.08.2023  13:00 Uhr

Am 16. September 2020 wurde das Insolvenzverfahren zu AvP eröffnet. Die beim Rechenzentrum engagierten Banken hatten seinerzeit die Notbremse gezogen und die Kreditlinien gekündigt. In der Folge kam ans Licht, dass das Management um den früheren Inhaber Mathias Wettstein offenbar massiv in die Kassen gegriffen hatte. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren, in einem Verfahren wurde er bereits wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein weiterer beschuldigter Ex-Manager ist zwischenzeitlich verstorben.

Aus Sicht der rund 3000 betroffenen Apotheken lag der Fall klar: Die offenen Zahlungen der Krankenkassen aufgrund bereits eingereichter Rezepte stünden ihnen unmittelbar zu, sie forderten eine sogenannte Aussonderung der Beträge aus der Insolvenzmasse. In der Praxis gestaltete sich die Abwicklung der Ansprüche für InsolvenzverwalterJan-Philipp Hoos von der Düsseldorfer Kanzlei »White & Case« von Anfang an schwieriger. Denn die Buchführung bei AvP war chaotisch, zudem wurden unterschiedliche Verträge mit den Apotheken geschlossen.

Einigung auf Vergleichsentwurf

Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, hat sich Hoos mit dem Gläubigerausschuss und dem aufseiten der Apotheken engagierten Apothekerverband Nordrhein (AVNR) auf einen Vergleichsentwurf geeinigt. Stimmt ein Großteil der betroffenen Apotheken zu, wird über einen Treuhänder vorab Geld ausgezahlt und eine Reihe von Gerichtsverfahren vermieden. Laut der Rahmenvereinbarung kommt der Vergleich zustande, wenn die Summe der Forderungen der beigetretenen Apotheken mindestens 80 Prozent der Forderungen aller beitrittsberechtigten Apotheken erreicht. Wichtig: Bei dem Vergleich geht es nur um den Teil der Forderungen, der von Aussonderungsansprüchen betroffen ist, nicht um die Gesamtforderung der Gläubiger.

Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Töpfe: Rund 147 Millionen Euro aus der Rezeptabrechnung auf den Altgeschäftskonten von AvP kann Hoos den Offizinapotheken zuordnen. Laut Vergleich wird Hoos über den Treuhänder 25 Prozent an die Apotheken vorab ausschütten. Für Apotheken, die nicht teilnehmen, muss Hoos allerdings entsprechende Rückstellungen bilden. In einer Beispielrechnung mit einer Beteiligung von 90 Prozent stünden aus diesem Topf rund 125 Millionen Euro zur Verfügung. Davon würden laut Vergleich 31 Millionen an die Apotheken ausgeschüttet, knapp 94 Millionen Euro würden in die Insolvenzmasse fließen und nach etwa anderthalb Jahren an alle Gläubiger verteilt. Die Apotheken erhalten entsprechend der Quote dann erneut Geld. Eine abschließende Quotenzahlung erfolgt zum Abschluss des Verfahrens.

Der zweite Topf betrifft sogenannte Nichtzahlungsfälle, bei denen Hoos das Geld bei den Krankenkassen eingetrieben hat. Hiervon sollen die Apotheken 35 Prozent der Gelder sofort erhalten, der Rest fließt wiederum der Masse zu. Bezogen auf die Aussonderungsrechte geht es hier um etwa 85 Millionen Euro. Bei einer geschätzten Beteiligung von 90 Prozent würden abzüglich Rückstellung etwa 25 Millionen Euro an die Apotheken fließen.

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