AvP-Deal ermöglicht Apotheken schnellere Entschädigung |
Alexander Müller |
14.08.2023 13:00 Uhr |
Insgesamt haben die Apotheken wohl etwa 350 Millionen Euro zur Insolvenzmasse angemeldet. Die Rahmenvereinbarung betrifft aber nur einen Teil dieser Forderung. Kommt der Vergleich zustande, könnten die Apotheken in der Beispielrechnung 56 Millionen Euro sofort erhalten, also ungefähr 16 Prozent ihrer Gesamtforderungen. Wichtig: Der vom Vergleich nicht betroffene Teil der Forderungen der Apotheken geht nicht verloren. Sie nehmen mit dem um die Ausschüttung reduzierten Teil weiter am Insolvenzverfahren teil. Die Quotenzahlung zum Abschluss des Insolvenzverfahrens dürfte nach Schätzungen des AVNR weitere 30 Prozent der Forderungen abdecken.
Der AVNR hatte nach eigenen Berechnungen ebenfalls eine Gesamtquote von 40 bis 50 Prozent der offenen Forderungen der Apotheken ins Spiel gebracht. Diese Zahl scheint nicht unrealistisch, hängt allerdings noch an zahlreichen Faktoren. Unter anderem hat Hoos noch Anfechtungsansprüche gegen die Banken der AvP geltend gemacht.
Bis zum 9. Oktober können die Apotheken dem Vergleich beitreten. Die Zahlungen sollen dann in drei Tranchen erfolgen. Erstmals zwei Monate nach Ende der Beitrittsfrist, dann noch einmal nach vier Monaten. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen teilweise nicht an Hoos gezahlt , sondern das Geld auf Treuhandkonten und vereinzelt bei Gerichten hinterlegt haben. Wenn der Vergleich zustande kommt, wird Hoos dieses Geld bei den Kassen einfordern. Eine dritte Zahlung aus dem Vergleich soll es zehn Monate nach Ende der Beitrittsfrist geben.
Die Apotheken erhalten individuelle Beitrittsformulare, aus denen auch der konkrete Forderungsbetrag hervorgeht, nach dessen Höhe die Ausschüttung durch den Treuhänder bestimmt wird. Mit anderen Worten: der Betrag, mit dem die Apotheker am Ende des gesamten Insolvenzverfahrens maximal zu rechnen haben. Manche Forderungen – beispielsweise eigene Rechtsanwaltskosten der Apotheken – hat Hoos schon herausgerechnet, da für diese ohnehin keine Aussonderungsrechte bestehen. Die Apotheken können entweder zu dem vorgegebenen Betrag beitreten oder gar nicht.
Für die Tätigkeit des Treuhänders fallen einmalig 25.000 Euro als Gebühr an. Der AVNR erhält für seine »Rechts- und Steuerberatungskosten« einmalig 496.000 Euro.
Ohne Vergleich müsste die Frage der Aussonderungsrechte vor Gericht geklärt werden. In der Rahmenvereinbarung wird darauf verwiesen, dass fast alle bisherigen Klagen der Apotheken erstinstanzlich verloren gingen. Zwei Betroffene hätten zudem ihre Berufung bereits zurückgezogen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf ihnen dies in sogenannten Hinweisbeschlüssen mangels Erfolgsaussichten nahegelegt habe. Sollten einzelne Apothekerinnen und Apotheker trotzdem eine höchstrichterliche Klärung anstreben, wäre mit einer Entscheidung wohl erst in einigen Jahren zu rechnen. Dasselbe hätte für den zwischenzeitlich angestrebten Musterprozess gegolten.