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AvP-Insolvenzverfahren

AV Nordrhein erklärt Zahlung von 496.000 Euro

Im AvP-Insolvenzverfahren sind die betroffenen Apotheken eingeladen, einem Vergleich beizutreten. Die Rahmenvereinbarung sieht eine vorgezogene Teilauszahlung vor, im Gegenzug verzichten die Apotheken auf etwaige Aussonderungsrechte. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) hat die Interessen der Apotheken im Prozess vertreten und soll laut Vergleichsentwurf aus der Insolvenzmasse entschädigt werden. Damit sind nicht alle glücklich.
Alexander Müller
04.09.2023  11:45 Uhr

Kosten transparent im Haushalt

Im Haushalt des Verbandes seien die Ausgaben im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz immer transparent gegenüber den Mitgliedern kommuniziert worden, so Preis und Berges mit Verweis auf die Jahresabschlüsse der Jahre 2020, 2021 und 2022. Diese würden nicht nur allen 2100 Mitgliedern per Rundschreiben verschickt, sondern seien in der Mitgliederversammlung jeweils einstimmig verabschiedet worden.

Der Aufwand im Verfahren sei für den Verband enorm gewesen, heißt es weiter. Erste Gespräche mit Insolvenzverwalter Hoos habe man bereits im September 2020 geführt. Zunächst ging es um eine kurzfristige Lösung für die Zahlungsansprüche, in der Folge um den geplanten Musterprozess und zuletzt um die Ausarbeitung des Vergleichsentwurfs. Das alles sei äußerst komplex gewesen und habe neben »insolvenzrechtlicher Expertise auch besondere Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Prozessführung« vorausgesetzt.

AvP hatte seinen Sitz in Nordrhein und traditionell übernimmt der hiesige Landesverband dann die Federführung von bundesweiten bedeutsamen Themen. Insofern habe es auch eine Abstimmung unter den anderen Landesverbänden gegeben. Man habe aber »bewusst nur die externen Kosten in den Vergleich einfließen lassen«. Die beim AVNR angefallenen Stunden der Mitarbeiter, die sich mit dem Thema AvP beschäftigt haben, sind demnach nicht enthalten. »Der guten Ordnung halber stellen wir klar, dass der AVNR keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Betreuung dieses Themas erlangt hat«, so Verbandschef Preis und sein Vize Berges.

Positive Haltung zum Vergleich 

Bellinger hat aber noch eine grundsätzliche Frage: Was passiert eigentlich mit dem Geld, wenn der Vergleich nicht zustande kommt? »Wird dann dieses Honorar aus dem Vermögen des AVNR bezahlt, also auch zu Lasten der Mitglieder, die nicht AvP-geschädigt sind?« Die Kosten der vergangenen Jahre seien wie dargestellt bereits abgerechnet, lautet die Antwort der Verbandsspitze. Laufende Kosten für 2023 würden monatlich abgerechnet und wiederum im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 transparent dargelegt.

Dass sich der Verband in dieser Sache nur für einen Teil seiner Mitglieder stark einsetzt, ist aus Sicht des Verbandsvorsitzenden Preis keine Besonderheit. Schließlich gebe es im Verband immer Themen, von denen nur ein bestimmter Teil der Mitglieder betroffen sei, sagte er gegenüber der PZ.

Die angefallenen Anwaltskosten sind aufgrund der Komplexität des Themas sicherlich erheblich. Doch laut AVNR ist auch zu berücksichtigen, dass dies bei etwa 2500 Apotheken, die dem Vergleich beitreten können, umgerechnet jeweils unter 200 Euro pro Apotheke entspricht.

Nach Informationen der PZ ist die Zustimmung unter den AvP-Geschädigten tatsächlich enorm hoch, so dass das Quorum von 80 Prozent erreicht werden sollte. Auch Rechtsanwalt Morten Douglas hat sich wie Bellinger positiv geäußert. Das freut die Verantwortlichen beim Verband.

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