AV Nordrhein erklärt Zahlung von 496.000 Euro |
Alexander Müller |
04.09.2023 11:45 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren können die Apotheken an einem Vergleich teilnehmen. / Foto: picture alliance/dpa
Immerhin 496.000 Euro soll der Verband von dem Treuhänder erhalten, der den Vergleich abwickeln soll – laut Rahmenvereinbarung »zur Erstattung seiner Auslagen für alle in diesem Zusammenhang entstandenen Rechts- und Steuerberatungskosten« und »als Refinanzierung im Zusammenhang mit der Abstimmung und Gestaltung der Vereinbarung sowie vorhergehender Abstimmungen«. Unter den Geschädigten der AvP-Insolvenz hat die Summe zu einigem Ärger geführt – immerhin sitzen die Apotheken teilweise selbst auf sechsstelligen Forderungen.
Steuerberater und Rechtsanwalt Bernhard Bellinger vertritt mehrere Apotheken, die von der Pleite des privaten Rechenzentrums vor rund drei Jahren betroffen waren. Bellinger will seinen Mandanten den Beitritt zur Rahmenvereinbarung empfehlen, wünscht sich aber bezüglich der Zahlung an den AVNR etwas mehr Transparenz.
Den aufgerufenen Betrag findet Bellinger »ziemlich heftig«, nach seiner Schätzung entspricht das Honorar einem Volumen von rund 1200 Stunden abgerechneter Beratung. Bellinger möchte nun wissen, ob es eine Honorarvereinbarung mit der Kanzlei Glade/Michel/Wirtz (GMW) gibt und wie sich die 496.000 Euro errechnen. Der Rechtsanwalt hat außerdem Zweifel, dass nur die Anwälte von Glade/Michel/Wirtz bezahlt werden. Er fragt, ob weitere Kanzleien einen Teil dieses Betrages erhalten. Das Schreiben liegt der PZ vor.
AVNR-Vorsitzender Thomas Preis und sein Vize Sebastian Berges bestätigen in ihrer Antwort, dass es zunächst mit der Kanzlei GMW eine Honorarvereinbarung gab und ab Mai 2023 mit der Kanzlei Seitz– der zuständige Rechtsanwalt Jochen Markgraf hat mit seinem Team die Kanzlei gewechselt. Aufgrund der Honorarvereinbarung seien die angefallenen Stunden monatlich abgerechnet worden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung standen demnach 472.000 Euro zu Buche. Die Differenz zum Betrag in der Rahmenvereinbarung entstammt demnach einer Hochrechnung über künftige Ausgaben – etwa die Ausarbeitung der FAQ sowie die Vorbereitung und Durchführung der Großveranstaltung am 11. September.
Der AVNR versichert, dass mit der Zahlung aus dem Vergleich nur die Kosten dieser Kanzlei ersetzt werden. »Andere Kanzleien wurden in Sachen AvP nicht vergütet.« 496.000 Euro sind pauschal angegeben. Was passiert, fragt sich Bellinger, wenn der Betrag höher oder niedriger ausfällt? Nach Darstellung des AVNR ist zu erwarten, dass die Kosten insgesamt noch höher ausfallen. Wie in den Vorjahren würden diese dann durch den Apothekerverband getragen.
Im Haushalt des Verbandes seien die Ausgaben im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz immer transparent gegenüber den Mitgliedern kommuniziert worden, so Preis und Berges mit Verweis auf die Jahresabschlüsse der Jahre 2020, 2021 und 2022. Diese würden nicht nur allen 2100 Mitgliedern per Rundschreiben verschickt, sondern seien in der Mitgliederversammlung jeweils einstimmig verabschiedet worden.
Der Aufwand im Verfahren sei für den Verband enorm gewesen, heißt es weiter. Erste Gespräche mit Insolvenzverwalter Hoos habe man bereits im September 2020 geführt. Zunächst ging es um eine kurzfristige Lösung für die Zahlungsansprüche, in der Folge um den geplanten Musterprozess und zuletzt um die Ausarbeitung des Vergleichsentwurfs. Das alles sei äußerst komplex gewesen und habe neben »insolvenzrechtlicher Expertise auch besondere Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Prozessführung« vorausgesetzt.
AvP hatte seinen Sitz in Nordrhein und traditionell übernimmt der hiesige Landesverband dann die Federführung von bundesweiten bedeutsamen Themen. Insofern habe es auch eine Abstimmung unter den anderen Landesverbänden gegeben. Man habe aber »bewusst nur die externen Kosten in den Vergleich einfließen lassen«. Die beim AVNR angefallenen Stunden der Mitarbeiter, die sich mit dem Thema AvP beschäftigt haben, sind demnach nicht enthalten. »Der guten Ordnung halber stellen wir klar, dass der AVNR keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Betreuung dieses Themas erlangt hat«, so Verbandschef Preis und sein Vize Berges.
Bellinger hat aber noch eine grundsätzliche Frage: Was passiert eigentlich mit dem Geld, wenn der Vergleich nicht zustande kommt? »Wird dann dieses Honorar aus dem Vermögen des AVNR bezahlt, also auch zu Lasten der Mitglieder, die nicht AvP-geschädigt sind?« Die Kosten der vergangenen Jahre seien wie dargestellt bereits abgerechnet, lautet die Antwort der Verbandsspitze. Laufende Kosten für 2023 würden monatlich abgerechnet und wiederum im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 transparent dargelegt.
Dass sich der Verband in dieser Sache nur für einen Teil seiner Mitglieder stark einsetzt, ist aus Sicht des Verbandsvorsitzenden Preis keine Besonderheit. Schließlich gebe es im Verband immer Themen, von denen nur ein bestimmter Teil der Mitglieder betroffen sei, sagte er gegenüber der PZ.
Die angefallenen Anwaltskosten sind aufgrund der Komplexität des Themas sicherlich erheblich. Doch laut AVNR ist auch zu berücksichtigen, dass dies bei etwa 2500 Apotheken, die dem Vergleich beitreten können, umgerechnet jeweils unter 200 Euro pro Apotheke entspricht.
Nach Informationen der PZ ist die Zustimmung unter den AvP-Geschädigten tatsächlich enorm hoch, so dass das Quorum von 80 Prozent erreicht werden sollte. Auch Rechtsanwalt Morten Douglas hat sich wie Bellinger positiv geäußert. Das freut die Verantwortlichen beim Verband.