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Pharmazeutische Dienstleistungen

Auszahlungsbescheid des NNF für 89 Apotheken

Seit der ersten Juni-Hälfte 2022 dürfen Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Erstmals hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV dafür nun einen Auszahlungsbescheid erlassen. 89 Apotheken erhalten für das zweite Quartal, das de facto nur aus knapp drei Wochen bestand, Geld aus dem Fonds. 
Melanie Höhn
21.09.2022  15:00 Uhr

Seit dem Schiedsspruch am 10. Juni 2022 dürfen Apotheken fünf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat am Montag nun den ersten Auszahlungsbescheid für die pDL erlassen. Demnach erhalten 89 Apotheken 6.922,17 Euro für das zweite Quartal 2022 aus dem Fonds. Dabei ist zu bedenken, dass das zweite Quartal nur aus knappen drei Wochen bestand. Wegen der Anlaufphase konnten darüber hinaus noch nicht alle Dienstleistungen aus dem zweiten Quartal an den NNF gemeldet werden, heißt es in der Mitteilung des NNF. Diese werde den Apotheken dann zusammen mit den Dienstleistungen aus dem dritten Quartal entgolten.

Zwar hatte die ABDA sofort nach Veröffentlichung der Begründung des Schiedsspruchs am 10. Juni Arbeitshilfen für die Apotheken bereit gestellt. Es galt dann erst einmal, sich einzulesen und alles vorzubereiten. Zudem waren die Warenwirtschaftssysteme zum Teil nicht sofort bereit. Wie sich die pharmazeutischen Leistungen etablieren werden, lässt sich aus den ersten drei Wochen also kaum ablesen.

Laut NNF-Abrechnung wurden im Juni 97 Patienten mit Lungenerkrankungen in der Benutzung eines Inhalators geschult, bei 89 Hypertonie-Patienten wurde ein standardisierter Blutdruck-Check durchgeführt. Erweiterte Medikationsberatungen sind bei 31 Patienten mit Polymedikation und einem Patienten mit oraler Anti-Tumortherapie durchgeführt worden. 

Insgesamt werden 77.850.013,79 Euro an Treuhandvermögen aus der ersten Jahreshälfte 2022 in das Ausschüttungsvolumen des dritten Quartals übertragen. Die Verwaltungskostenquote liegt bei 1,59 Prozent.

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