Ausnahmeregelung für Covid-19-Arzneimittel |
Eile ist geboten: Die EU lockert einige Vorschriften, damit die Entwicklung eines Coronavirus-Impfstoffs an Fahrt gewinnen kann. / Foto: Fotolia/moonrun
Der Rat stellt klar, dass die neue Regelung zudem gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: »Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.« Ein Impfstoff gegen Covid-19 werde dringend benötigt.
Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid-19 feststellt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.