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Coronavirus-Pandemie

Ausnahmeregelung für Covid-19-Arzneimittel

Die EU setzt befristet Auflagen aus, um die Entwicklung eines Coronavirus-Impfstoffs zu beschleunigen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten nun mitteilte, werden vom kommenden Samstag an Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können.
dpa
15.07.2020  12:00 Uhr

Der Rat stellt klar, dass die neue Regelung zudem gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: »Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.« Ein Impfstoff gegen Covid-19 werde dringend benötigt.

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid-19 feststellt.

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