| Alexandra Amanatidou |
| 26.06.2026 16:00 Uhr |
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot haben ab 2027 erstmals auch viele Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke Zugang zur staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. / © Apobank
Die Bundesregierung möchte die private Altersvorsorge attraktiver gestalten. Dies soll durch das Altersvorsorgedepot erreicht werden. Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) ist dies ein Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Das Geld wird vom Anbieter angelegt und vom Staat gefördert.
Im Vergleich zur Riester-Rente wird die Grundzulage in Höhe von 175 Euro bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags abgeschafft. Neu ist auch, dass jetzt Apothekerinnen und Apotheker, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern ihre Rente ausschließlich vom Versorgungswerk beziehen, staatliche Zulagen erhalten können.
Die Apobank sieht viele Vorteile in dem neuen Modell. So seien die staatlichen Zulagen im Gegensatz zur Riester-Rente transparent geregelt und unabhängig vom Einkommen. Zudem seien die Kosten für das Standarddepot auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt, und Wertsteigerungen sowie Erträge in der Ansparphase sollen erst nachgelagert in der Auszahlungsphase besteuert werden.
Ein Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich langfristig angelegt. Die Einzahlungen erfolgen typischerweise in Form monatlicher fester Sparbeiträge, die bei Bedarf flexibel angepasst werden können. Darüber hinaus sind Einmaleinzahlungen möglich. Insgesamt können pro Jahr und pro Depot maximal 6840 Euro eingezahlt werden.
Sowohl die eigenen Einzahlungen als auch die staatlichen Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Wer den förderfähigen Maximalbetrag von 1800 Euro pro Jahr investiert, kann zusammen mit den Zulagen von 540 Euro pro Jahr insgesamt 2340 Euro pro Jahr absetzen. Laut dem Bundesfinanzministerium bezieht sich das Beispiel auf Fälle ohne einen mittelbar zulageberechtigten Ehegatten beziehungsweise eine zulageberechtigte Ehegattin und ohne Kinderzulage. Umgekehrt sind laut der Apobank Erträge bis zum maximalen Sparbetrag von 13.680 Euro in der Ansparphase steuerfrei, das heißt, es fallen keine Abgaben auf Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne an.
Laut dem BMF gilt für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, ein Bestandsschutz. »Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag also wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen«, so das Ministerium.
Bereits ab einem Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat besteht Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Förderung ist gestaffelt.
Das gesamte Depotvolumen der Bank ist zuletzt – unter anderem durch Zuwächse in der Vermögensverwaltung – auf rund 17 Milliarden Euro gestiegen. Seit 2022 hat die Bank eigenen Angaben zufolge eine Steigerung ihres Depotvolumens um 55 Prozent verzeichnet.