Ausnahmen vom Rx-Versandverbot möglich |
Insbesondere bei der Versorgung von Heimtieren, wie beispielsweise Ziervögel, hatten Tierärzte vor einem strikten Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewarnt. Die Bundesregierung möchte sich die Möglichkeit konkreter Ausnahmen nun offenhalten. / Foto: Adobe Stock/graphixchon
Eigentlich ist bald ein striktes Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland geplant. Ab 2022 untersagt die EU-Tierarzneimittelverordnung den Rx-Handel. Die Bundesregierung wollte die Vorschrift für das deutsche Recht übernehmen, obwohl die EU-Verordnung durchaus Spielraum für Ausnahmen lässt. Tierärzte haben aber eine drohende Versorgungslücke mit Arzneimitteln insbesondere für Exoten gefürchtet. Zunächst hatten sich die Veterinäre beim Bundesrat Gehör verschafft, der dafür plädiert hatte, Ausnahmen für die Behandlung bestimmter Tierarten zuzulassen. Die Bundesregierung hatte zunächst aber offengelassen, ob sie diese Ausnahmen gesetzlich festhalten wollen.
Nun scheint die Bundesregierung diesbezüglich aber eine Entscheidung getroffen zu haben. Der PZ liegt eine Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vor, die das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) nochmals anpassen wollen. Derzeit ist laut Gesetzentwurf in Paragraf 30 der Novelle vorgesehen: »Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte dürfen im Einzelhandel nicht im Wege des Fernabsatzes gehandelt werden.«
An diesen Satz soll allerdings eine Ausnahme angeknüpft werden, die besagt: »es sei denn, dass dies durch Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Nummer 11 zugelassen ist«. Dies bedeutet, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll künftig nach Plänen der Regierung mittels Rechtsverordnungen über Ausnahmen des Rx-Versandhandelsverbots für Tierarzneimittel entscheiden dürfen. Diese Verordnungen sollen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden.