Ausnahmen vom Rx-Versandverbot möglich |
Insbesondere bei der Versorgung von Heimtieren, wie beispielsweise Ziervögel, hatten Tierärzte vor einem strikten Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewarnt. Die Bundesregierung möchte sich die Möglichkeit konkreter Ausnahmen nun offenhalten. / Foto: Adobe Stock/graphixchon
Eigentlich ist bald ein striktes Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland geplant. Ab 2022 untersagt die EU-Tierarzneimittelverordnung den Rx-Handel. Die Bundesregierung wollte die Vorschrift für das deutsche Recht übernehmen, obwohl die EU-Verordnung durchaus Spielraum für Ausnahmen lässt. Tierärzte haben aber eine drohende Versorgungslücke mit Arzneimitteln insbesondere für Exoten gefürchtet. Zunächst hatten sich die Veterinäre beim Bundesrat Gehör verschafft, der dafür plädiert hatte, Ausnahmen für die Behandlung bestimmter Tierarten zuzulassen. Die Bundesregierung hatte zunächst aber offengelassen, ob sie diese Ausnahmen gesetzlich festhalten wollen.
Nun scheint die Bundesregierung diesbezüglich aber eine Entscheidung getroffen zu haben. Der PZ liegt eine Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vor, die das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) nochmals anpassen wollen. Derzeit ist laut Gesetzentwurf in Paragraf 30 der Novelle vorgesehen: »Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte dürfen im Einzelhandel nicht im Wege des Fernabsatzes gehandelt werden.«
An diesen Satz soll allerdings eine Ausnahme angeknüpft werden, die besagt: »es sei denn, dass dies durch Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Nummer 11 zugelassen ist«. Dies bedeutet, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll künftig nach Plänen der Regierung mittels Rechtsverordnungen über Ausnahmen des Rx-Versandhandelsverbots für Tierarzneimittel entscheiden dürfen. Diese Verordnungen sollen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden.
Allerdings soll die Ausnahmemöglichkeit nicht für alle Tiere anwendbar sein. So gelte die Ausnahme laut Änderungsantrag nur für die Versorgung bestimmter Heimtiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Dazu gehören etwa Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager, Frettchen und Hauskaninchen.
Weiter sollen mittels künftiger Rechtsverordnungen »die Voraussetzungen für den Fernabsatz mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten (…) durch Apotheken oder Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke« festgelegt werden.
In der Begründung der geplanten Änderung der Novelle schreiben die Regierungsfraktionen, dass die zugrundeliegende EU-Verordnung Ausnahmen für das Rx-Versandverbot erlaube. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass die Mitgliedstaaten sichere Strukturen für diesen Handel schaffen. Damit ist die Frage zwar immer noch nicht geklärt, ob Rx-Tierarzneimittel ab 2022 auch wirklich an die Tierhalter verschickt werden dürfen. Allerdings will sich die Bundesregierung mit dieser geplanten gesetzlichen Regelung offenhalten, die Möglichkeit einer Ausnahme des Rx-Versandverbots mittels Rechtsverordnung später noch wahrzunehmen.