Koalition schreibt Frist ins Gesetz |
17.12.2014 09:42 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Große Koalition wünscht sich eine zeitnahe Lösung im Streit um Nullretaxierungen. In den überarbeiteten Entwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz hat sie daher nun eine Frist geschrieben, innerhalb derer Apotheker und Krankenkassen eine Einigung finden sollen.
Bereits in ihrem Referentenentwurf hatten Union und SPD festgelegt, dass die Selbstverwaltung regeln soll, wann Retaxierungen auf null grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Hintergrund sind Fälle, in denen Krankenkassen die Rechnungen der Apotheker um den kompletten Betrag gekürzt hatten, weil die Rezepte geringe Formfehler enthielten.
Gemeinsame Lösung
Sechs Monate will die Koalition Apothekern und Krankenkassen nach Inkrafttreten des Gesetzes geben, um eine Lösung im Streit um Nullretaxierungen zu finden.
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Ein solches Vorgehen sei unverhältnismäßig, sofern der Patient das verschriebene Arzneimittel ordnungsgemäß erhalten habe, heißt es nun auch in der Kabinettsvorlage, die am Mittwoch auf der Agenda der Bundesregierung stand. Kassen und Apotheker sollen demnach gemeinsam eine Lösung finden und entscheiden, wann Retaxierungen vollständig oder zumindest teilweise unterbleiben sollen.
Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass beide Seiten über das Problem verhandeln. Gespräche über dieses Thema waren stets sehr zäh verlaufen und hatten letztlich nie zu einer Einigung geführt. Die ABDA hatte daher zuletzt angeregt, im Gesetz eine Frist für die Verhandlungen zu setzen und festzulegen, ab wann eine Schiedsstelle einspringen könnte. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag nun aufgenommen. Der Gesetzentwurf nennt bislang allerdings kein konkretes Datum. Stattdessen ist dort vom ersten Tag des sechsten Monats die Rede, der auf die Verkündung des Reformpakets im Bundesanzeiger folgt. Die ABDA hatte als Termin den 30. Juni 2015 veranschlagt.
Auch beim geplanten Entlassmanagement hat die Koalition noch einmal nachgebessert. Mit dem Gesetz wollen Union und SPD unter anderem die Versorgung der Patienten im Anschluss an einen Klinikaufenthalt verbessern. So sollen Krankenhausärzte künftig etwa Rezepte über die jeweils kleinste Packung des benötigten Arzneimittels ausstellen dürfen. Der Versicherte kann damit direkt in eine Apotheke gehen und spart sich den Weg zum niedergelassenen Arzt.
Wie genau das Entlassmanagement ablaufen könnte, sollen Krankenkassen, Kliniken und Kassenärzte in einem Rahmenvertrag regeln. Die Kabinettsvorlage sieht nun auch eine Beteiligung der Apotheker vor. Sie sollen vor Abschluss des Rahmenvertrags zu den Plänen Stellung beziehen, »um die Sachkenntnis der Apotheker zu nutzen«, wie es in dem Entwurf heißt.
Freie Apothekenwahl
In der Begründung zu dem Gesetz machen Union und SPD zudem noch einmal deutlich, dass der Patient auch bei in Kliniken ausgestellten Rezepten die freie Apothekenwahl hat. »Eine Zuweisung von Versicherten durch Krankenhäuser an Apotheken ist wie bei Vertragsärzten nicht gestattet«, heißt es. In ihrer Stellungnahme hatte die ABDA auf eine Klarstellung gedrängt und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem März verwiesen. Darin hatten die Richter die Vermittlung von Rezepten durch Dritte im Rahmen eines Entlassmanagements unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Weitere Forderungen der ABDA haben in der Kabinettsvorlage allerdings keine Berücksichtigung gefunden. So hatten die Apotheker unter anderem gehofft, eine bessere Vergütung etwa für Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln durchsetzen zu können. Das Gesetz steht aber erst am Beginn der parlamentarischen Beratung. Nachdem sich nun das Kabinett mit dem Entwurf befasst hat, wird Anfang 2015 die erste Beratung im Bundestag anstehen. /