Erste Charge gilt ab sofort |
17.12.2014 09:42 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Vergangene Woche ist die sogenannte Austausch-Verbotsliste in Kraft getreten. Apotheker dürfen bestimmte Arzneimittel damit ab sofort nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Bereits im September hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben Wirkstoffe bestimmt, die von der Substitution grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Nachdem Ende November auch das Bundesministerium für Gesundheit keine Einwände angemeldet hatte, wurde die Liste im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Dezember mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bei allen Wirkstoffen auf der Liste gilt: Apotheker dürfen nur das vom Arzt verordnete Präparat abgeben.
Foto: Imago/Margit Brettmann
Der Deutsche Apothekerverband hätte sich eine Übergangsfrist gewünscht. Denn bislang sind die Austauschverbote in der Software der Apotheker noch nicht vermerkt. Das wird vermutlich erst ab 1. Januar erfolgen. G-BA-Chef Josef Hecken kann die Forderung nach mehr Vorbereitungszeit nicht nachvollziehen. Schließlich sei die Liste keine überraschend verabschiedete Neuregelung, sondern bereits lange bekannt, sagte er.
Ab sofort dürfen Apotheker nun folgende Wirkstoffe nicht mehr austauschen: Die bei Herzerkrankungen eingesetzten Arzneistoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten), das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten) sowie das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin-Natrium plus Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten). Auch die Immunsuppressiva Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen) dürfen nicht mehr substituiert werden.
Für Ciclosporin und Phenytoin gilt bereits seit April ein Austauschverbot. Beide Wirkstoffe hatten Apotheker und Krankenkassen festgelegt, bevor die Politik die Erstellung der Liste dem G-BA übertragen hatte. Vorausgegangen waren monatelange Gespräche der Selbstverwaltung, die letztlich nur zu Streit, nicht aber zu einem brauchbaren Ergebnis geführt hatten. Der G-BA hatte schließlich im Auftrag der Politik weitere Wirkstoffe benannt, die neben Ciclosporin und Phenytoin nicht ausgetauscht werden sollen.
Diese erste Charge ist nun bindend für alle Apotheker. In Zukunft soll die Liste weiter wachsen. Im Fokus sollen dann etwa bestimmten Opioidanalgetika, Antikonvulsiva sowie Arzneimittel zur Behandlung von Asthma, COPD und Psoriasis stehen. /