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Ruhestand

Gesetzliche Rente bleibt notwendige erste Säule

19.12.2006  18:01 Uhr

Ruhestand

Gesetzliche Rente bleibt notwendige erste Säule

Von Siegfried Löffler, Würzburg

 

Die mehr als 20 Millionen Bundesbürger, die eine gesetzliche Altersrente beziehen, brauchen einen langen Atem. Nach bisher drei Nullrunden werden sie noch zwei weitere und damit fünf in Folge hinnehmen müssen.

 

In Wirklichkeit gab es schon zwei indirekte Minusrunden, von denen auch Apotheker und Angestellte, ob sie freiwillig oder pflichtversichert waren, betroffen waren. Seit 1. April 2004 haben die Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag nicht mehr zur Hälfte, sondern voll zu tragen; ab 1. Juli 2005 wird ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent der Bruttorente abgezogen. Die Zeiten mit Rentenerhöhungen bis über 11 Prozent Mitte der 1970er-Jahre sind jedenfalls unabänderlich vorbei.

 

Eine Schutzklausel, nach der die Renten nicht sinken dürfen, solange die Lohnentwicklung noch positiv ist, verhinderte bisher direkte Rentenkürzungen. Diese Klausel hat aber einen Haken. Darauf wies bei einem Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg die langjährige stellvertretende DGB-Vorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer in ihrem letzten Rechenschaftsbericht als Vorsitzende des Vorstandes hin: »Negative Rentenanpassungen, die durch die Schutzklausel vermieden wurden, sind in späteren Jahren mit positiven Anpassungen zu verrechnen.«

 

Für die Jahre 2005 bis 2008 werde mit »negativen Anpassungen« in den alten Bundesländern in Höhe von 3,1 Prozentpunkten, in den neuen Bundesländern von 2,1 Prozentpunkten gerechnet. Zwischen 2011 und 2014 soll durch Minderung der an sich fälligen Rentenerhöhungen dieses »Loch im Rententopf« wieder geschlossen werden. Durch diese Regelung relativiert sich eine im Jahr 2009 mögliche Rentenerhöhung von 0,2 Prozent in den alten und knapp 0,3 Prozent in den neuen Bundesländern.

 

Die gesetzliche Altersrente, die früher etwa 70 Prozent des aktiven Einkommens ausmachte, reicht längst nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Außer einer zusätzlichen Betriebsrente, die allerdings nicht alle haben, ist private Vorsorge als dritte Säule erforderlich. In diesem Zusammenhang steigt das Interesse für die mit staatlichen Zuschüssen beziehungsweise Steuererleichterungen verbundene Riester-Rente.

 

Dennoch bleibt die gesetzliche Altersrente auch weiterhin als erste Säule für den größten Teil der Bevölkerung unverzichtbar. Schließlich bietet die gesetzliche Rentenversicherung ohne Aufschlag einen umfassenderen Versicherungsschutz als die private. Er schließt das Risiko der Invalidität, das fast jeden vierten Arbeitnehmer trifft, sowie Rehamaßnahmen, den 50-prozentigen Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner und Ansprüche der Angehörigen auf Witwen- und Waisenrenten ein. Gegen diese Risiken kann man sich auch bei den Privaten versichern, allerdings nur gegen zusätzliche Beiträge. Für die zusätzlichen Leistungen braucht die gesetzliche Altersversicherung 20 Prozent ihrer Beiträge, rund 80 Prozent entfallen auf die Finanzierung der Altersrenten. Bei der Rentabilitätsberechnung lassen sich somit Beiträge zur gesetzlichen oder Privatversicherung nicht im Verhältnis eins zu eins vergleichen.

 

Anstieg auf 19,9 Prozent

 

Hinzu kommt, dass sich die Privatversicherer ihre Kunden aussuchen können, es im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen gibt, im Blick auf das Versicherungsrisiko eine Gesundheitsprüfung vorausgehen kann und bei vielen Gesellschaften Raucher einen höheren Beitrag zahlen müssen.

 

Obwohl der Beitragsatz nach dem derzeit geltenden Recht 2007 nur auf 19,7 Prozent steigen müsste, hält auch der alternierende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, die Festlegung auf 19,9 Prozent ab 2007 für richtig. So sei es möglich, zumindest bis zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags »unter der Schallgrenze von 20 Prozent« zu bleiben. Ob das ausreicht, damit die Rente nicht zum Wahlkampfthema wird, bleibt allerdings abzuwarten.

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