Zulassungsstudien gefälscht |
10.12.2014 11:46 Uhr |
Von Annette Mende / Zulassungsstudien für Generika müssen möglicherweise in großem Stil wiederholt werden. Nach Manipulationsvorwürfen gegen den indischen Pharmadienstleister GVK Bioscience (GVK Bio) prüft das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit 176 Zulassungen. Betroffen von einer Suspendierung sind 80 Arzneimittel.
Das indische Auftragsforschungsunternehmen GVK Bio soll jahrelang systematisch die Ergebnisse von Bioäquivalenzstudien gefälscht haben. Diese bildeten die Grundlage der Zulassung zahlreicher Generika unter anderem in Deutschland. Das berichteten vergangene Woche NDR, WDR und »Süddeutsche Zeitung«.
Auf die Unregelmäßigkeiten bei GVK Bio war im Mai dieses Jahres die französische Arzneimittelbehörde ANSM gestoßen. Sie hatte bei einer Inspektion der Firma in Hyderabad bei neun stichprobenartig überprüften Studien in allen Fällen Fälschungen von Elektrokardiogrammen gefunden. Diese hatten nach Erkenntnissen der ANSM mindestens zehn GVK-Bio- Mitarbeiter in den Jahren 2008 bis 2013 vorgenommen. Die Systematik der Fälschungen und der lange Zeitraum, über den sie stattfanden, weckten bei der ANSM ernste Zweifel daran, dass bei GVK Bio gemäß der Good Clinical Practice (GCP) gearbeitet wird.
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Die französische Behörde alarmierte die Europäische Arzneimittelagentur EMA, die daraufhin alle Generika-Hersteller aufforderte, ihre von GVK Bio durchgeführten Studien zur Überprüfung einzureichen. Mit dieser Aufgabe ist nun der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) betraut. Er wird im Einzelfall entscheiden, ob die Zulassung des entsprechenden Präparats erhalten bleiben kann, ruhen soll oder sogar entzogen werden muss.
Sollte sich der Verdacht erhärten, bestätigt er Vorbehalte gegen den Trend, immer mehr Arzneimittelstudien aus Kostengründen in Länder außerhalb Europas zu verlagern. Indien ist laut einem Bericht der EMA aus dem vergangenen Jahr mittlerweile das Land, in dem die meisten Bioäquivalenzstudien durchgeführt werden. Auch bei den Zulassungsstudien für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen geht der Trend in Richtung Billigländer.
Liste auf BfArM-Website
Das BfArM reagierte umgehend und zog erste betroffene Präparate mit nationaler Zulassung aus dem Verkehr. Man habe mit der Suspendierung von Arzneimittelzulassungen begonnen, deren Zulassungsgrundlage Studien der indischen Firma GVK Biosciences waren, teilt das BfArM mit. Die Zulassungen werden nicht widerrufen, sondern so lange ruhen, bis die Hersteller neue Studien einreichen, die die Bioäquivalenz ihres Generikums mit dem entsprechenden Original-Präparatbelegen.
Insgesamt geht es beim BfArM um 176 Zulassungen von 28 Herstellern, die zurzeit überprüft werden. Von einer Suspendierung betroffen sind laut BfArM 80 Arzneimittel von 16 pharmazeutischen Unternehmen (Arzneimittelzulassungen unter Verwendung von Studien der Firma GVK Biosciences in Indien: Ruhen der Zulassungen, BfArM, externer Link). 96 Präparate können auf dem Markt bleiben. Den betroffenen Herstellern sei ein entsprechender Bescheid zugegangen. Mit Zugang dieser Entscheidung sind diese Arzneimittel nicht mehr verkehrsfähig und dürfen dann nicht mehr von pharmazeutischen Unternehmen, Großhändlern, Apotheken oder anderen Stellen abgegeben beziehungsweise verkauft werden. Auch die französische und belgische Aufsichtsbehörden veröffentlichten bereits Listen der betroffenen Präparate.
Gefühlte hundert Mal am Tag erklären Apotheker ihren Patienten Generika und Rabattverträge mit den Worten »das ist genau dasselbe«, auch wenn die Tabletten nun ganz anders aussehen. Die Überzeugungsarbeit dürfte vor den jüngsten Ereignissen nun noch schwerer werden.
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Das BfArM betont, dass es zurzeit keine Hinweise auf eine Gefahr für Patienten sehe. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hält das jedoch nicht für gesichert. Bislang sei nicht bekannt, ob Patienten gefährdet wurden. »Die Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln ist unverzichtbar«, sagte Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK, in einer Pressemitteilung. »Es müssen umgehend Maßnahmen bis hin zu einer Suspendierung der Zulassung eingeleitet werden, um Risiken für Patienten zu vermeiden.« Weiterhin fordert die AMK, die Inspektionen an Ort und Stelle durch europäische und nationale Behörden zu verstärken.
Indische Firma weist Vorwürfe zurück
GVK Bio wies unterdessen die Anschuldigungen zurück. Der untersuchenden französischen Arzneimittelbehörde seien entlastende Dokumente vorgelegt worden, sagte eine Unternehmenssprecherin vergangene Woche der Nachrichtenagentur dpa. Die beanstandeten Elektrokardiogramme seien für die Studien nicht relevant gewesen, erklärte die Sprecherin in Hyderabad. »Damit wollten wir nur testen, ob die Teilnehmer gesund sind, ehe sie uns verlassen.« Konkret habe die Behörde GVK Bio vorgeworfen, dass die EKG nur von einer Person statt von allen Studienteilnehmern stammen, sagte die Sprecherin. Daraufhin habe GVK Bio drei Gutachter aus Indien und einen aus den USA mit der Überprüfung beauftragt. Alle seien zu dem Schluss gekommen, dass die EKG von verschiedenen Personen stammen könnten. /
Billig kann teuer werden
Das ist ein Supergau! Da haben die Apotheker an vorderster Front zur korrekten Exekution der Rabattverträge den Patienten in teils nervtötenden Beratungsgesprächen immer wieder versichert, dass zwischen Originalprodukt und einem Generikum oder zwischen zwei Generika mit gleicher Wirkstoffkomponente keine Unterschiede bestehen. Und auch versichert, dass die Äquivalenz ordnungsgemäß überprüft wird. Und dann eine solche Meldung, die mal wieder nicht von einer Aufsichtsbehörde kommt, sondern die uns die »Süddeutsche Zeitung« in der letzten Woche präsentierte.
Das verunsichert nicht nur die Patienten noch stärker. Dies schockiert auch die Fachleute. Denn für modifiziert freisetzende Arzneiformen – und um diese Arzneimittel geht es hier – wird der Nachweis der Bioäquivalenz durch Prüfungen an Probanden zwingend verlangt, da es keineswegs ein Kinderspiel ist, einen Arzneistoff in einem Generikum so zu formulieren, dass das Arzneimittel ein ähnliches pharmakokinetisches Profil aufweist wie das Original. Immerhin kommt hier eine ausgeklügelte pharmazeutische Technologie zum Tragen.
Kein Problem, sollte man meinen, würde nicht offensichtlich immer häufiger das Diktat des teils absurd kleinen Preises an seine Grenzen im legalen Raum stoßen, sodass kriminelle Optionen zum Zuge kommen. Längst reicht es nicht mehr, Generika aus Kostengründen in Billigländern zu produzieren. Auch die Prüfungen werden in diesen Ländern durchgeführt, von lokalen Firmen mit lokalem Management. Und nichts darf mehr etwas kosten, da man sonst in den verdeckt ablaufenden Rabattschlachten erfolglos bleibt. Da werden halt Kostenreserven im kriminellen Raum mobilisiert.
Erfolgreich, wie man sieht! Aber hoffentlich auch mit Konsequenzen. Die lassen jedoch noch auf sich warten. Zwar wurde angekündigt, dass 176 Zulassungen von 28 Herstellern derzeit überprüft werden. Die Ergebnisse sollen jedoch erst bekannt gegeben werden, wenn alle Verfahren abgeschlossen sind. Warum eigentlich? Und sollte man nicht dieses mörderische Verdrängungssystem überdenken, wenn man zu erkennen beginnt, dass diese Niedrigstpreise einfach nicht mehr legal zu realisieren sind? Aber es könnte alles noch schlimmer kommen.
Weil der Preisdruck so enorm geworden ist, werden die niedermolekularen Wirkstoffe aus dem Bestandsarzneimittelschatz praktisch nur noch außerhalb Deutschlands und dann vornehmlich in asiatischen Schwellenländern hergestellt. Würden politische Konfliktsituationen mit diesen Ländern eskalieren, würde uns ein Ausfuhrstopp dieser Billigstprodukte massiv treffen. Volkskrankheiten wie metabolische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs würden zu Krankheiten vernachlässigter Indikationen. Anreize für eine Reindustrialisierung des Pharmasektors in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen, halte ich für eine politische Aufgabe, die ernsthaft diskutiert werden sollte.
Professor Dr. Theo Dingermann
Mitglied der Chefredaktion