Meldungen |
14.12.2010 17:23 Uhr |
Axa muss vollen Preis erstatten
PZ / Private Krankenversicherungen müssen Apothekern und ihren Angehörigen im Krankheitsfall den vollen Preis für Medikamente erstatten. Sie dürfen den Betrag nicht auf Basis des Einkaufspreises reduzieren. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Jena hervor. Versicherungen müssen Krankheitskosten generell vollständig erstatten, wenn sie dies vertraglich vereinbart haben. Das gilt auch dann, wenn ein Apotheker das Rezept eines Angehörigen beliefert. Ein Kranker habe das Recht, sich in der Apotheke seiner Wahl mit Arzneimitteln einzudecken. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Apotheke im Besitz seiner Familie ist, heißt es sinngemäß der Entscheidung von Ende November. Damit ist die Axa-Versicherung mit ihrem Vorhaben gescheitert, einer Apothekerin für die medikamentöse Behandlung ihres Kindes nur den Einkaufspreis der Arzneimittel zu erstatten. Die Axa war der Meinung, nur die tatsächlich anfallenden Aufwendungen erstatten zu müssen. Damit verstoße die Axa jedoch gegen ihren eigenen Versicherungsvertrag, so das Amtsgericht Jena. Darin verpflichtet sich die Axa explizit, die Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel zu 100 Prozent zu übernehmen. Das Gericht teilt auch nicht die Auffassung der Versicherung, Aufwendungen müssten grundsätzlich Fremdleistungen sein. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sei auch die eigene Arbeitskraft eine Aufwendung mit einem »merkantilen Verkehrswert«. Seine Argumentation bezieht das Gericht nicht nur auf Arzneimittel, sondern auch auf Hilfsmittel.
Urteil gegen US-Reform
dpa / Ein US-Bundesgericht hat die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in Richmond im Bundesstaat Virginia beanstandete einen Schlüssel-Paragrafen, der Amerikaner unter Androhung von Geldstrafen zwingen soll, sich zu versichern. Es ist das erste Votum eines Gerichts gegen das Gesetz, das als wichtigste Reform Obamas gilt. Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung sind zunächst unklar. Zuvor hatten zwei Gerichte in anderen Bundesstaaten Einsprüche gegen das Gesetz abgelehnt. Über ein Dutzend weiterer Klagen stehen an. Regierungssprecher Robert Gibbs signalisierte, dass die Regierung Einspruch erheben dürfte. Experten rechnen mit langen juristischen Verfahren, die vermutlich bis zum Obersten Gerichtshof gehen. »Wir sind zuversichtlich, dass die Reform verfassungskonform ist«, sagte Gibbs vor Journalisten im Weißen Haus. »Wir sind nicht einverstanden mit dem Votum«, fügte er mit Blick auf die Entscheidung in Richmond hinzu. Kommentatoren meinten, das Votum werde die anhaltende Opposition gegen das Gesetz verstärken, das zum Jahresbeginn gegen erbitterten Widerstand der oppositionellen Republikaner verabschiedet worden war. Ziel der Gesundheitsreform, die wichtigstes Wahlkampfversprechen Obamas war, ist es, praktisch alle Amerikaner zu versichern. Zuvor gab es weit über 30 Millionen, die unversichert waren.