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Rabattverträge vor Gericht

11.12.2007  17:52 Uhr

Rabattverträge vor Gericht

PZ / Die Zuständigkeit für Rechtsstreite um Rabattverträge ist weiter offen. Nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Hinweis abgegeben hatte, es halte die Sozialgerichte für zuständig, zog der klagende Hersteller seine Klage zurück. Die Noch ausstehende Verhandlung fiel deshalb aus. Ohne Urteil ist der zuvor ergangene Hinweis jedoch nichtig. Die AOK hat dennoch beim Sozialgericht (SG) in Stuttgart gegen das Zuschlagsverbot geklagt. Das SG Stuttgart will aber erst entscheiden, wenn das Bundessozialgericht (BSG) die Zuständigkeit geklärt hat. Ein Termin für diese Entscheidung war beim BSG noch nicht bekannt. So bleibt bis auf weiteres offen, ob und wann die AOK für die noch ausstehenden 61 Wirkstoffe Zuschläge erteilen kann. Unklar ist auch, ob die Sozialgerichte die Entscheidungen der Vergabekammern der Bezirksregierung Düsseldorf und des Bundeskartellamts aufheben können. Weitgehend sicher ist lediglich, dass für 22 nicht angegriffene Wirkstoffe ab dem 1. Januar Rabattverträge gelten. Unterdessen verhandelt der Deutsche Apothekerverband mit der AOK um Übergangsfristenund eine praxisgerechtere Umsetzung der Verträge.

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