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Hilfsmittel

Ausschreibungen könnten Apotheker aus dem Markt drängen

10.12.2007  13:39 Uhr

Hilfsmittel

Ausschreibungen könnten Apotheker aus dem Markt drängen

Von Daniel Rücker

 

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) könnte sich die Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln erheblich ändern. Für Apotheker nicht unbedingt zum Gutem.

 

Der Begriff »Wettbewerb« stand schon im Namen des Gesetzes. Deshalb bemühte sich die schwarz-rote Koalition nach Kräften, Elemente ins GKV-WSG zu nehmen, die der damit verbundenen Erwartungshaltung der Wähler entsprechen, auch wenn das Gesetz konkret herzlich wenig mit Wettbewerb zu tun hat. Zum Unglück für die Apotheker hatte es ausgerechnet die Ausschreibung den Koalitionären angetan. Seit Frühjahr 2007 leiden die Apotheker bereits bei der Arzneimittelversorgung in Bezug auf die Rabattverträge darunter. In Zukunft wird diese Art der Auftragsvergabe auch bei Hilfsmitteln eine wesentliche Rolle spielen.

 

Nach dem GKV-WSG sollen die Versicherten einer Krankenkasse in der Regel nur noch von deren Vertragspartnern mit Hilfsmitteln versorgt werden. Die allgemeine Zulassung zur Hilfsmittelversorgung reicht deshalb nicht mehr aus. Vertragspartner der Krankenkassen wird nur, wer bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhält. Abgerechnet wird dann nach den vereinbarten Preisen. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob die noch gültigen Hilfsmittel-Lieferverträge gleichberechtigt neben den Ausschreibungen stehen. Einige Kassen sehen dies nicht so. Sie schaffen deshalb auf anderem Weg Fakten und haben in zahlreichen Regionen die Lieferverträge bereits gekündigt.

 

Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie die ausgeschriebenen Hilfsmittel nur noch bei den Anbietern beziehen können, die einen Vertrag mit ihrer Krankenkasse haben. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die Bezugsquelle informieren.

 

Nur wenn die Krankenkasse keinen Vertragspartner für ein bestimmtes Hilfsmittel im Wege der Ausschreibung hat, können die Versicherten auch zu einem anderen Leistungserbringer gehen. Die Krankenkassen knüpfen dies jedoch häufig an bestimmte Voraussetzung. So fordert die Barmer, dass der Leistungserbringer noch bis zum 31. Dezember 2008 gültige Zulassung hat oder nach dem 1. April 2007 die Qualitätsanforderungen nachgewiesen hat.

 

Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz müssen die Krankenkassen immer dann Hilfsmittel ausschreiben, wenn dies »zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung« zweckmäßig ist. Eine Definition des Begriffes »zweckmäßig« hat der Gesetzgeber allerdings versäumt mitzuliefern. Daher ist es derzeit noch völlig offen, welche Produktgruppen letztlich dauerhaft nur noch ausgeschrieben werden und bei welchen es weiterhin vertragliche Lösungen (für alle) geben wird.

 

An den Ausschreibungen dürfen sich die Apotheker beteiligen. Auch Bietergemeinschaften sind möglich, allerdings müssen alle Mitglieder dieser Gemeinschaft die Ausschreibungsbedingungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine Zertifizierung. Im Sozialgesetzbuch (SGB) V ist allerdings nicht expressis verbis geklärt, ob Apothekerverbände an Ausschreibung teilnehmen dürfen.

 

Wenig Chancen für Apotheker

 

Wäre der Hilfsmittelmarkt eine tragende Säule der Apotheken, dann drohte vielen Betrieben eine Katastrophe. Experten halten es für nicht allzu wahrscheinlich dass Apotheker unter den aktuellen Bedingungen große Chancen haben, Ausschreibungen zu gewinnen. Die Aufträge der Krankenkassen sind in der Regel deutlich zu groß. Es dürfte den meisten Apothekern schwer fallen, ein ganzes Bundesland mit einer bestimmten Hilfsmittelgruppe zu versorgen. Selbst in einer Bietergemeinschaft ist dies kaum zu leisten. Außerdem haftet in einer Bietergemeinschaft jeder gesamtschuldnerisch, also für die gesamte Leistungserfüllung.

 

Außerdem haben manche Apotheker die Sorge, dass sie bei einer Ausschreibung die Preise von mit ihnen konkurrierenden Hilfsmittelherstellern oder großen Sanitätshausketten nicht halten können, wenn sie nicht unter dem Einkaufspreis abgeben wollen. Wenn die Krankenkassen in den kommenden Monaten immer stärker auf Hilfsmittelausschreibungen setzen sollten, könnte Apotheken dieser Teil des Sortiments in Zukunft mehr und mehr wegbrechen.

 

Negative Konsequenzen könnten die Ausschreibungen auch für andere mittelständische Leistungserbringer haben. In große Lose aufgeteilte Ausschreibungen könnten zu einem Konzentrationsprozess im Markt führen, bei dem nur große Anbieter, etwa Hilfsmittelhersteller, übrigbleiben.

 

Ein schwacher Trost ist dabei, dass die Hilfsmittel mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Apothekenmarkt für die meisten Apotheken lediglich ein Randsortiment sind. Es gibt aber auch Apotheken, die sich seit Jahren stärker in diesem Markt engagieren. Für diese könnte die sich abzeichnende Entwicklung natürlich deutlich dramatischer werden. Allerdings könnten auf Hilfsmittel spezialisierte Apotheken auch bessere Chancen bei Ausschreibungen haben.

 

Dennoch wollen sich die Apothekerverbände nicht kampflos geschlagen geben. Sie suchen nach Wegen, wie die Apotheken zu akzeptablen Preisen in den Markt zurückkehren können. Dabei hoffen sie auch auf die Einsicht der Krankenkassen, dass die Apotheken für eine vernünftige Hilfsmittelversorgung durchaus notwendig sind.

 

In späteren Ausschreibungsrunden, so die Erwartung, könnten die Apotheker dann wieder bessere Chancen haben. Vielleicht auch deshalb, weil es sich bis dahin als Fehler erwiesen hat, die Apotheker von weiten Teilen der Hilfsmittelversorgung ausschließen zu wollen.

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