Verbraucherschützer gegen Apotheke in der Apotheke |
02.12.2008 16:42 Uhr |
Verbraucherschützer gegen Apotheke in der Apotheke
Von Daniel Rücker
Die Wettbewerbszentrale Bad Homburg hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Montanus-Apotheke im niederländischen Dinxperlo eingereicht. Die Wettbewerbshüter werfen der Versandapotheke vor, ihren deutschen Kunden unrechtmäßig Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gewähren.
Die Apotheke gehört der im Bergischen Land ansässigen Apothekerfamilie Winterfeld. In deren sechs deutschen Apotheken wurden Pick-up-Stellen eingerichtet, über die Apothekenkunden bei der niederländischen Montanus Apotheke rezeptpflichtige Arzneimittel bestellen können. Wie bei anderen niederländischen Versendern erhalten die Besteller einen Rabatt auf ihre Bestellung. Die Winterfelds vermarkten ihr grenzwertiges Konzept der Apotheke in der Apotheke unter dem Namen »Montanus Vorteil 24«.
Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. In Deutschland seien Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente verboten, um einen ruinösen Preiswettbewerb unter den Apotheken zu verhindern und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Da formal die niederländische Apotheke den Rabatt gewähre und nicht die sechs deutschen Apotheken, wurde die Montanus-Apotheke in Dinxperlo verklagt. Ein früheres Verfahren haben die Apotheker Thomas und Andreas Winterfeld bereits verloren. Am 23. Oktober verbot das Landgericht Köln die Werbung für den »Montanus Vorteil 24«. Der Vorsitzende Richter sah darin einen »Versuch, das strikte Rabattverbot in Deutschland zu umgehen«. Die Familie kündigte gegenüber der »Rheinischen Post« an, dennoch daran festzuhalten.
Mehrwertsteuer gespart
Die grenzüberschreitende Kooperation einer einzelnen Familie dürfte aber auch dem deutschen Fiskus nicht egal sein. Wie aus einem Vortrag von Andreas Winterfeld bei einer Euroforum-Veranstaltung Ende Oktober in Berlin hervorging, werden die Medikamente zwar in deutschen Apotheken abgegeben, wegen der besonderen Konstruktion aber nicht in Deutschland versteuert. Dies erklärt auch, warum die Winterfelds ökonomisch in der Lage sind, Rabatte einzuräumen. Ein Finanzminister, der sich gegen die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel mit Händen und Füßen wehrt, kann da kaum tatenlos zuschauen.