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Schmidt riskiert Zwist mit der Union

06.12.2005  16:30 Uhr

Gesetzgebung

Schmidt riskiert Zwist mit der Union

von Thomas Bellartz, Berlin

 

Die Unionsfraktion ist sauer auf Ulla Schmidt (SPD). Die Gesundheitsministerin hat eine als »Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD« getitelte Formulierungshilfe in Berlin verbreiten lassen. Der Koalitionspartner wusste anscheinend wenig bis nichts davon. Prompt flog das Thema vom Sitzungsplan des Kabinetts.

 

Die Gesundheitsministerin gilt als kampferprobt. Doch nun hat sie den Kampf anscheinend an der falschen Stelle begonnen. Während sich die Verbände und Lobbyvertreter in Berlin bereits seit Mitte vergangener Woche über einen so genannten Gesetzentwurf aus Schmidts Ministerium beugten, zogen über der großen Koalition langsam aber sicher dunkle Wolken auf.

 

Schmidt hat den »Entwurf eines Gesetzes zur Berbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz ­ AVWG)« ohne Absprachen mit dem Koalitionspartner formulieren lassen und dann gezielt im politischen Berlin verbreitet. Vieles von dem, was sich im Gesetz findet, geht über das hinaus, was die Koalitionäre miteinander vereinbarten. Manches erscheint schlicht nur anders interpretiert.

 

Ein Schritt weiter als geplant

 

Den Entwurf dürfte mit Franz Knieps erneut der Abteilungsleiter Krankenversicherung verantworten. Er gilt als der entscheidende Strippenzieher der Ministerin. Der frühere Geschäftsführer beim AOK-Bundesverband kennt die Krankenkassen und die Leistungserbringer. Knieps ist bekannt dafür, oft einen Schritt weiter zu gehen als geplant. Und so dürfte auch der aktuelle Entwurf dazu dienen, zunächst auszuloten, wie weit das Ministerium die Union vor sich hertreiben kann. Schon bei der Honorardebatte vor zwei Wochen legte sich Schmidt kurzerhand mit dem konservativen Koalitionspartner an ­ und ruderte dann zurück. Auch diesmal hieß es kurzerhand, die Union sei über das Vorgehen informiert gewesen. Das Ministerium handle im Koalitionsauftrag.

 

Davon wil man bei den CDU-Gesundheitspolitikern jedoch nichts wissen. Deshalb wollte sich das Kabinett dann doch nicht mit der Vorlage aus dem Schmidt-Ministerium beschäftigen. Die Union ist derart verstimmt, dass das Thema wohl zunächst den Koalitionsausschuss beschäftigt.

 

Der Entwurf selbst dürfte in weiten Teilen die Zustimmung beider Fraktionen finden. Die Regierung geht von einer Steigerung der Arzneimittelkosten um

16,5 Prozent aus. Damit sich diese nicht fortsetze, müssten »bestehende Defizite bei der Arzneimittelversorgung« ausgeglichen werden. Im kommenden Jahr könnten nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. April 2006 noch rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden. In den folgenden Jahren dann bis zu 2 Milliarden Euro. Zusätzliche Einsparungen könnten sich dadurch ergeben, dass Preiserhöhungen für Arzneimittel die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bis 2008 nicht belasteten.

 

Wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen Naturalrabatte ausgeschlossen werden. Die »freiwerdenden Rationalisierungsreserven werden durch eine Preissenkung bei Generika-fähigen Arzneimitteln« in Höhe von 5 Prozent erschlossen. Davon erhofft man sich 375 Millionen Euro Einsparungen. In den Festbetragsgruppen sollen 2006 weitere 1,125 Milliarden Euro gespart werden. Pharmaverbände, Großhandel und ABDA sind in ihren ersten Bewertungen zurückhaltend. Hintergrund ist auch, ob die Formulierungshilfe tatsächlich in einen Gesetzentwurf mündet ­ und wie der dann aussieht.

 

Bei den Festbeträgen kommt eine Risikoausweitung auf die Apothekenrechenzentren zu. Wird ein Festbetragsarzneimittel abgegeben, dann muss der Hersteller die Mehrkosten, die sich aus der Differenz von Abrechnung und Festbetrag ergeben, ausgleichen. Die Details sollen von den Krankenkassen und dem DAV vereinbart werden. Das dürfte sich nach Einschätzung der Verbände auch auf die Taxation in den Apotheken niederschlagen. Von Festbeträgen weiter verschont bleiben patentgeschützte Arzneimittel, wenn eine neue Wirkweise vorliegt oder weniger Nebenwirkungen bekannt sind.

 

Zu einem Lagerwertverlust dürfte die Absenkung der Festbetragsgruppen 2 und 3 ins untere Preisdrittel führen. Allerdingswerden die laufenden Preissenkungen die Apotheken dank des Kombimodells versöhnlich stimmen.

Bei ihrer Software dürfen sich Ärzte nur noch auf die Produkte verlassen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereingung (KBV) als manipulationsfrei zugelassen worden ist. Außerdem droht Ärzten in Zukunft wieder Regress. Bei einer Überschreitung der Richtgrößen um mehr als 5 Prozent müssen Mediziner mit Regressen rechnen.

 

Hersteller zahlen

 

Ein Preismoratorium soll die Hersteller daran hindern, ihre Preise bis Ende 2008 zu erhöhen; zudem sollen sie die geplante Mehrwertsteuererhöhung nicht weitergeben. Bei den Importarzneimitteln ist der Entwurf schwer zu interpretieren. Hier sollte die Diskussion zwischen den Fraktionen Klarheit bringen.

 

Beim Sonderrabatt für die Generika erwarten Experten handwerkliche Probleme bei der Umsetzung. Der Wille zur Regulierung lässt kaum Wünsche offen: So sollen Arzneimittel, die 20 Prozent unter Festbetrag liegen, vom Rabatt ausgenommen werden. Unklar bleibt die aktuelle Formulierung zum Verbot von Naturalrabatten für Apotheken. Gesetzestext und dessen Begründung sind kaum verständlich und umsetzbar.

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