Bienfait und Berger treten nicht mehr an |
23.11.2016 09:18 Uhr |
Von Cornelia Dölger / Personalwechsel beim DAV: Mit teilweise neuer Besetzung wird der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands in die neue Amtsperiode ab Januar 2017 starten.
Wenn die Mitgliederversammlung am 30. November turnusgemäß nach vier Jahren über die DAV-Spitze abstimmt, werden im Vorstandsvorsitz und bei den Beisitzern Personallücken zu füllen sein: Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apothekervereins und seit vier Jahren Vorstandsvize im DAV, trete aus Altersgründen nicht mehr an, bestätigte die ABDA der PZ. Auch Beisitzerin Claudia Berger, Chefin des Saarländischen Apothekervereins und bislang DAV-Patientenbeauftragte, verzichtet.
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Dafür bewerben sich jetzt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands, sein Amtskollege Berend Groeneveld vom Landesapothekerverband Niedersachsen sowie die Verbandschefs aus Westfalen-Lippe und Nordrhein, Klaus Michels und Thomas Preis. Letzterer hatte dem geschäftsführenden Vorstand bereits in einer vorherigen Amtsperiode angehört. Die Beisitzer Stefan Fink (Thüringer Apothekerverband) und Hans-Peter Hubmann (Bayerischer Apothekerverband), beide seit Januar 2013 im Amt, treten noch einmal an. Auch DAV-Präsident Fritz Becker bewirbt sich ein weiteres Mal. Es wäre seine dritte Amtszeit: Der 65-Jährige, der auch Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg ist, führt den DAV seit Januar 2009. Sein Vorgänger Hermann S. Keller hatte damals nach 16 Jahren im Amt nicht mehr kandidiert.
Der Geschäftsführende Vorstand besteht laut DAV-Satzung aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie drei Beisitzern. Wer welchen Posten bekommt, entscheidet die Mitgliederversammlung »in geheimer, schriftlicher Abstimmung«. Wie auch die ABDA legt der DAV die Bewerber vorab in einem sogenannten Wahlaufsatz fest. Spontane Kandidaturen am Wahltag sind ausgeschlossen.
Auf jeden DAV-Mitgliedsverband entfallen zwei Grundstimmen, zudem auf je hundert Mitgliedsapotheken eine weitere Stimme, wobei angebrochene hundert dann als Vollstimme zählen, wenn sich der Rest auf mehr als 50 Apotheken beläuft. Der Kandidat, der die einfache Mehrheit der Gesamtstimmen bekommt, gilt als gewählt. /