Bei BtM-Rezepten Formalia beachten |
22.11.2011 18:50 Uhr |
Von Daniel Rücker / Angesichts der aktuellen Retaxierungswelle empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ärzten und Apothekern einen Blick auf die Liste häufig gestellter Fragen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unter www.bfarm.de/FAQ-BtMVV.
Auf 31 Seiten hat die Bundesopiumstelle alle wichtigen Informationen zusammengestellt, auch eine praxisnahe Anleitung zum Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte. »Viele Fehler können vermieden werden, wenn sich Ärzte und Apotheker schon vorab umfassend informieren«, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle.
Ein Hilfsangebot
In den vergangenen Wochen hatten nach massenhaften Retaxierungen zahlreiche Ärzte und Apotheker die Bundesopiumstelle um Rat gebeten. Diese Aufgabe könne die Behörde nicht leisten, sagte Cremer-Schaeffer. Das BfArM könne und wolle die aktuellen Retaxierungsfälle nicht bewerten. Für eine Rechtsberatung sei die Bundesopiumstelle nicht ausgerüstet. Sei die Retaxierung bereits erfolgt, bleibe ohnehin nur noch der Klageweg. Die Liste häufig gestellter Fragen sei ein Hilfsangebot, um in Zukunft keine Fehler zu machen und so von Retaxierungen verschont zu bleiben. /