Kritik an Apotheken und Finanzreform |
17.11.2008 11:34 Uhr |
Kritik an Apotheken und Finanzreform
Von Daniel Rücker
Der Sachverständigenrat ging am vergangenen Mittwoch nicht nur mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung hart ins Gericht, auch mit der Gesundheitspolitik war er unzufrieden. Im Gutachten mahnt er schnelle Reformen an.
Die fünf Wirtschaftsweisen halten die Gesundheitspolitik der Bundesregierung für deutlich verbesserungswürdig. In seinem Jahresgutachten kritisiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einige Punkte, die ihn schon seit Jahren stören: den Gesundheitsfonds, die Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die duale Krankenhausfinanzierung und die Arzneimitteldistribution.
Letztere möchte das Gremium um den Darmstädter Ökonom Professor Dr. Bert Rürup »wettbewerbsorientierter« gestalten. Unter dem Begriff verstehen die fünf Weisen vor allem die Einführung von unbeschränktem Fremd- und Mehrbesitz. Die heutigen Einschränkungen seien »ein Verbot von den Wettbewerb stimulierenden Apothekenketten«. Der Bundesregierung empfehlen die Ökonomen deshalb, »den in der Sache richtigen Prozess der Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs aktiv zu steuern« anstatt sich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in eine Liberalisierung der Distributionskanäle treiben zu lassen.
Sonderlich wichtig scheint Rürup und seinen Kollegen das Thema allerdings nicht zu sein. Die Ausführungen zur Arzneimittelversorgung stehen im Gutachten ganz am Ende des Kapitels »Gesundheitspolitik«. Lediglich drei Absätze widmen die Ökonomen der Arzneimitteldistribution und wiederholen nur, was sie vor fünf Jahren an selber Stelle ausführten. Über die Wirkung ihrer Bemerkungen machen sie sich wenig Illusionen: »Davon, dass die deutsche Politik das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken aus eigenem Antrieb infrage stellen wird, ist nach der Lage der Dinge nicht auszugehen.«
Über weitaus mehr Seiten beschäftigt sich der Sachverständigenrat allerdings mit dem Gesundheitsfonds, der »misslungenen Finanzierungsreform«. Am Fonds stören die Wirtschaftsweisen gleich mehrere Dinge. So habe die Regierung weder die Krankenversicherungsbeiträge von den Arbeitskosten entkoppelt, noch einen einheitlichen Versicherungsmarkt geschaffen also die Trennung zwischen PKV und GKV aufgehoben. Damit seien »die beiden aus ökonomischer Sicht zentralen Ziele einer dringend gebotenen Reform der Finanzierungsseite verfehlt«, heißt es in dem Gutachten. Zudem sollten Zusatzbeitrag und Beitragsrückerstattungen zwingend Pauschalen sein.
In der nächsten Gesundheitsreform, so die Empfehlung der Sachverständigen, sollte die Bundesregierung den Gesundheitsfonds in eine Bürgerpauschale überführen. Auch dieser Vorschlag ist nicht neu. Er stammt aus dem Jahresgutachten 2006/07. Das Konzept der Bürgerpauschale sieht vor, dass alle Menschen in Deutschland sich in einem einheitlichen System versichern müssten. So soll »die versicherungsökonomisch nicht begründbare Segmentierung des Versicherungsmarktes« aufgehoben werden.
Basistarif wird Pflicht
Die Pflicht erstreckt sich jedoch nur auf den Basistarif, der groß dem heutigen GKV-Leistungskatalog ohne Krankengeld entspricht. Eine Einkommensobergrenze für die Versicherungspflicht gäbe es dann nicht mehr. Zudem würden alle Versicherten für den Basistarif denselben Betrag bezahlen. Ehepartner können dann nicht mehr mitversichert werden, lediglich für Kinder ist eine Steuerfinanzierung vorgesehen. Abgefedert wird das System durch einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.
Da sich die Wirtschaftsweisen nicht ganz sicher sind, ob die Einführung einer allgemeinen einkommensunabhängigen Versicherungspflicht und die damit verbundenen Nachteile für die privaten Krankenversicherungen juristisch Bestand hätte, empfehlen sie als Alternative zur Bürgerpauschale eine »kleine Bürgerpauschale«, also eine Gesundheitsprämie für die heute gesetzlich Versicherten. Auch wenn die PKV in diesem System erhalten bliebe und somit auch die Risikoselektion an der Grenze zwischen beiden Versicherungsarten, wäre es doch ein dem Gesundheitsfonds »deutlich überlegenes Konzept«.
Dringend empfehlen Rürup und seine Kollegen der Bundesregierung auch, mit der dualistischen Finanzierung der Krankenhäuser Schluss zu machen. Heute bezahlen die Krankenkassen die in den Kliniken erbrachten Leistungen. Die Ausgaben für Großgeräte und Investitionen sind dagegen Ländersache. Das bedeutet, dass die Kliniken ihre Finanzplanung in zwei Bereiche unterteilen müssen, was zu einer erheblichen Ausweitung der Bürokratie führt. Zudem haben die Länder ihre Investitionen in der Vergangenheit immer weiter herunter gefahren. In den alten Bundesländern haben sie 1991 noch bei 0,19 Prozent des Bruttoinlandproduktes gelegen. Bis 2007 sank der Anteil auf 0,1 Prozent.
Nach den Plänen von Rürup und seinen Kollegen sollen in Zukunft nur noch die Krankenkassen für die Krankenhausfinanzierung zuständig sein. Die zusätzlichen Mittel sollten den Krankenkassen über Steuern zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Gutachten. Um auch hier den Wettbewerbsgedanken hochzuhalten, sollte das Geld für die Investitionen als Zuschlag auf die diagnosebezogenen Fallpauschalen bezahlt werden. So erhielten die leistungsstärkeren Krankenhäuser auch mehr Geld für Investitionen. Die Kopplung von Investitionen an die Leistungsausgaben könnte sicherstellen, dass es in Zukunft keinen wie heute zu beobachtenden Investitionsstau mehr gäbe.
Zu guter Letzt plädieren die Wirtschaftsweisen auch noch für »die Überwindung der die Effizienz des Gesundheitswesens mindernde Sektoralisierung« und die damit verbundenen Budgets. In Zukunft müssten alle Leistungen, egal ob sie ambulant oder stationär erbracht werden, gleich honoriert werden, wobei sich die Honorierung an dem Morbiditätsgrad orientieren sollte. Zudem müsse ein »sektorenübergreifendes versorgungsformneutrales Vergütungssystem« Anreize gewährleisten, in der ambulanten Versorgung eigentlich stationäre Leistungen zu erbringen und umgekehrt.
Der Sachverständigenrat berät die Bundesregierung. Jedes Jahr legt er ein Jahresgutachten vor. 2008 zum 45. Mal. Mitglieder des Rates sind Professor Dr. Peter Bofinger (Würzburg), Professor Dr. Wolfgang Franz (Mannheim), Professor Dr. Bert Rürup (Darmstadt), Professor Dr. Beatrice Weder di Mauro (London) und Professor Dr. Wolfgang Wiegard (Regensburg).
Ganz Deutschland profitiert vom Wettbewerb: Strom, Gas, Wasser einfach alles wird billiger. Nur die Arzneimittel, die bleiben teuer wie eh und je, sagen die Wirtschaftsweisen und sagen auch die WDR-Sendung »Markt« und der dort allgegenwärtige Pharmazeut Professor Dr. Gerd Glaeske.
Weil der Arzneimittelmarkt so inert gegen Preisdumping ist, müssen sich Fernsehsender wie der WDR offensiv für billige Medikament einsetzen. So auch in der Sendung vom 27. Oktober. Investigativ laufen dann ein paar Redakteure durch Köln und schauen, was in den dortigen Apotheken Arzneimittel kosten. Sie stellen fest, dass die Preisunterschiede gering sind. Als Testmedikamente nehmen sie zwei Schmerzmittel und ein Nasenspray. Sicherlich genau die Präparate, die es billiger geben sollte, schließlich kann man davon dann auch mehr kaufen und einnehmen. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, weist in einem Statement sogar darauf hin, dass die Medikamente nicht unbedenklich sind, und es im Sinne des Verbraucherschutzes falsch ist, die in eine Preisaktion einzubeziehen.
An dieser Stelle kommt Glaeske ins Spiel, der dem Verbandsvorsitzenden entgegenhält, es gebe keine Studie, die einen Zusammenhang zwischen niedrigen Medikamentenpreisen und erhöhtem Verbrauch belegt hätte. Das stimmt sicher, doch liegt es wohl vor allem daran, dass dies noch niemand wissenschaftlich exakt untersucht hat. Dies wäre eine Aufgabe für Glaeske, mit deren Ergebnis dann auch mal zu Recht im Fernsehen auftreten könnte.
Erstaunlich, dass Markt und Glaeske nicht noch auf die neue Website von Plus und der Versandapotheke Zur Rose (www.kleinepreise.de) hingewiesen haben. Dort gibt es wie gewünscht Arzneimittel zu Dumpingpreisen, zum Beispiel die 30er-Schachtel Paracetamol BC für 70 Prozent unter Preisempfehlung. Also genau den Wirkstoff, der in dieser Packungsgröße im kommenden Jahr unter die Verschreibungspflicht fällt, weil Paracetamol eine der am häufigsten zum Suizid eingesetzten Substanzen ist. Bei kleinepreise.de kann man sich noch mal billig und ohne Rezept eindecken, bevor man ein Rezept benötigt. Wer weiß, wie es mit der Finanzkrise weitergeht.
Natürlich ist der Zusammenhang zwischen Preis und Mehrverbrauch nicht bewiesen ist. Die eigentliche Gefahr ist aber, dass mit dem Sonderangebot auch der subjektive Wert eines Medikamentes, sein gefühlter Nutzen und mittelbar auch sein vermutetes Gefahrenpotenzial sinken. Hier liegt das Risiko zum Miss- oder Fehlgebrauch. Aber letztlich lässt sich dasaber auch wieder wettbewerblich lösen. Manche Menschen sind eben klüger als andere.
Daniel Rücker
Stellvertretender Chefredakteur