Pharmazeutische Zeitung online
Tierarzneimittel

Was zu beachten ist

15.11.2017  10:35 Uhr

Von Annette Mende, Potsdam / Weil Tiere einen anderen Stoffwechsel haben als Menschen, können Arzneimittel, die dem Herrchen helfen, beim Tier großen Schaden anrichten. Zudem lauern bei der Abgabe von Tierarzneimitteln rechtliche Fallstricke. Über beides informierten Experten bei einer Fortbildung in Potsdam.

Rein ökonomisch betrachtet, sind Tierarzneimittel für Apotheken kein lohnendes Geschäft. In öffentlichen Apotheken entfallen nur 0,1 Prozent des Umsatzes auf diese Sparte, was unter anderem daran liegt, dass Tierärzte dank ihres Dispensierrechts die von ­ihnen behandelten Tiere häufig selbst mit Arzneimitteln versorgen.

Andererseits hat in Deutschland etwa jeder Dritte ein Haustier. »Die Apotheke kann daher durch gute Beratung von Tierhaltern zufriedene Kunden gewinnen«, sagte Professor Dr. Angelika Richter, Pharmakologin und Toxiko­login an der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Sie hielt den Vortrag beim Fortbildungstag der Landesapothekerkammer Brandenburg in Potsdam zusammen mit Apotheker Dr. Holger Herold, ebenfalls aus Leipzig.

 

Arzneimittel, die speziell für Tiere ­bestimmt sind, gibt es nicht sehr viele auf dem deutschen Markt. Richter zufolge waren im vorigen Jahr 1926 verschreibungs- beziehungsweise apothekenpflichtige Präparate im Handel. Nicht mitgezählt waren dabei frei verkäufliche Heimtier-Arzneimittel. Hier ist eine unübersichtliche Zahl an Präparaten auf dem Markt, denn sie sind von der Zulassung befreit und dürfen auch von nicht sachkundigem Personal abgegeben werden, beispielsweise im Zoohandel.

 

Lemi oder Nicht-Lemi

 

Eine Besonderheit der Tierarzneimittel ist, dass ihr rechtlicher Status von der Tierart abhängt, zu deren Behandlung sie bestimmt sind. Generell unterschieden werden Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, und lebensmittelliefernde (»Lemi«-)Tiere. Zur ersten Kategorie gehören Klein­tiere wie Katzen und Hunde sowie Heimtiere wie Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen und Kaninchen, sofern sie nicht der Gewinnung von Lebens­mitteln dienen.

Anlass Art des Arzneimittels Dokumentation und Beratung
Tierärztliches Rezept Rx-TAM Dokumentation des Wareneingangs und der Abgabe mit Charge
Rx-HuAM für Tiere Dokumentation mindestens der Abgabe mit Charge
Apothekenpflichtige TAM oder HuAM; Nicht-Rx-Tier- oder Human-Homöopathika Abgabe problemlos möglich, keine Dokumentation erforderlich
Rezepturen mit Rx-Stoffen Nur zur Abgabe an den Tierhalter, nicht auf Praxisbedarf, Dokumentation der Abgabe mit Herstellungsdatum
Rezepturen mit apothekenpflichtigen Stoffen Nur zur Abgabe an den Tierhalter, nicht auf Praxisbedarf, bei Lemi-Tieren nur Stoffe aus Tabelle 1 EU-VO 37/2010, keine Dokumentation erforderlich
Tierarzt legt Tierarzt­ausweis vor Rx-TAM oder Rx-HuAM Kopie des Tierarztausweises, Dokumentation des Wareneingangs (wenn möglich) und der Abgabe mit Charge
Wunsch des Tierhalters Apothekenpflichtige TAM Beratung im Rahmen der Zulassung (besonders Lemi-Tiere), Dokumentation nicht erforderlich
Apothekenpflichtige HuAM für Nicht-Lemi-Tiere Abgabe möglich, Beratung schwierig, da keine Zulassung für Tiere
Apothekenpflichtige HuAM für Lemi-Tiere Tierhalter begeht Straftat bei Anwendung ohne Verschreibung, Apotheker muss bei Kenntnis die Abgabe verweigern
Tier-Homöopathika Im Rahmen der Registrierung auch für Lemi-Tiere möglich
Human-Homöopathika Für Lemi-Tiere nur auf Rezept, sonst im Rahmen der sachgerechten Beratung möglich
Frei verkäufliche AM Problemlos möglich
Rezepturen mit apothekenpflichtigen Stoffen Abgabe verboten (gilt auch für Abfüllungen von unverarbeiteten Stoffen)
Rezepturen mit frei verkäuflichen Stoffen Abgabe möglich

TAM (Tierarzneimittel), HuAM (Humanarzneimittel), Quelle: Vortrag von Angelika Richter und Holger Herold bei der Landes­apothekerkammer Brandenburg

Lemi-Tiere gehören Tierarten an, von denen Fleisch oder andere Produkte wie Milch, Eier oder Honig für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Bei ihnen legt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) fest, welche Menge eines Arzneimittels bei der ­Gewinnung des Lebensmittels maximal noch vorhanden sein darf. Dazu müssen zwischen der letzten Anwendung des Arzneimittels und der Lebensmittelgewinnung genau definierte Wartezeiten eingehalten werden.

 

»Pferde haben eine Sonderstellung«, informierte Richter. Sie können prinzipiell der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, werden aber oft nicht zu diesem Zweck gehalten. Hier muss der Eigentümer festlegen, in welche Kategorie sein Pferd gehört. Dieses erhält dann einen sogenannten Equidenpass mit einem entsprechenden ­Vermerk, den es für die Dauer seines Lebens behält, auch bei einem Besitzerwechsel.

 

Für Lemi-Tiere greift die EU-Verordnung 37/2010. Sie enthält zwei Tabellen. In der ersten sind Arzneistoffe aufgelistet, die Lemi-Tieren verabreicht werden dürfen; Tabelle 2 enthält für Lemi-Tiere verbotene Stoffe. Außer den in Tabelle 1 aufgeführten Stoffen dürfen bei Lemi-Tieren nur sogenannte Out-of-Scope-Substanzen angewendet werden. Das sind pharmazeutisch eingesetzte Substanzen wie Aqua purificata oder Olivenöl, bei denen Risikoanalysen für überflüssig erachtet werden. Ist ein Pferd als Lemi eingestuft, darf es zusätzlich auch mit Wirkstoffen behandelt werden, die in der EU-Verordnung 122/2013 gelistet sind.

Weil es nur so wenige explizit für Tiere zugelassene Arzneimittel gibt, müssen Tierärzte häufig Humanarzneimittel veterinärmedizinisch zweck­entfremden, was fachsprachlich als umwidmen bezeichnet wird. Auch die Anwendung eines Tierarzneimittels für eine andere Tierart oder Indikation, als es der Zulassung entspricht, ist eine Umwidmung. Der Tierarzt muss dabei bestimmte Regeln befolgen. »Ob er das wirklich getan hat, muss der Apotheker aber nicht überprüfen, wenn ein Tierhalter mit einem Rezept in die Apotheke kommt«, sagte Herold.

 

Die Abgabe von Tierarzneimitteln und auch von Rezepturen oder Reinsubstanzen, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, muss in der Apotheke unter Umständen dokumentiert werden beziehungsweise ist in bestimmten Fällen sogar untersagt (siehe Tabelle auf Seite 23).

 

Unterschiede zwischen den Spezies

 

Generell sollte es immer eine tierärzt­liche Verordnung beziehungsweise Empfehlung geben, wenn Tierhalter ihrem Tier ein Arzneimittel verabreichen. Denn es bestehen große Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit zwischen den Spezies, die Laien nicht kennen. Beispiel Schmerzen: »Entzündliche Erkrankungen des Bewegungsapparats sind die wichtigste Indikation beim eigenmächtigen Arzneimittel-Einsatz durch Tierhalter«, sagte Richter. Leider komme es häufig zu Vergiftungen, weil Tierhalter ihren Tieren Human-Arzneimittel geben.

 

So sind nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) als Tierarzneimittel in der Regel verschreibungspflichtig und es kommen andere Wirkstoffe zum ­Einsatz als beim Menschen, etwa Carprofen, Firocoxib oder Flunixin. Acetylsalicylsäure (ASS) dagegen kann beispielsweise für Katzen gefährlich werden. »Ihnen fehlt die Glucuronyltransferase, sodass ASS bei Katzen eine Halbwertszeit von 22 bis 45 Stunden hat«, sagte die Tierärztin. Deshalb vertragen Katzen maximal 25 mg ASS pro kg Körpergewicht und Tag. »Mit einer einzigen 500-mg-Tablette ASS kann man eine Katze umbringen«, warnte Richter. Auch Diclofenac und Ibuprofen sind in humanmedizinischen Dosen für Tiere deutlich zu hoch dosiert, was die Gefahr für Magen-Darm-Ulzera stark erhöht.

 

Paracetamol ist in der Veterinär­medizin stets verschreibungspflichtig. »Bei Katzen wirkt Paracetamol stark hepato­toxisch, die letale Dosis beträgt 50 mg pro kg Körpergewicht«, sagte Richter. Auch bei Hunden sind Paracet­amol-Vergiftungen häufig. Das Analgetikum wirkt bei ihnen toxisch ab 150 mg pro kg Körpergewicht, bei Jungtieren auch schon in geringerer Dosis. /

Mehr von Avoxa