E-Zigaretten nur für Erwachsene |
11.11.2015 10:00 Uhr |
Von Ev Tebroke / Bislang können Kinder und Jugendliche elektronische Zigaretten und Shishas jederzeit kaufen und konsumieren. Damit soll bald Schluss sein. Das Kabinett verabschiedete vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzes, der ein Verkaufsverbot regelt.
Künftig sollen nur noch Erwachsene die Produkte erwerben dürfen. Ziel ist es, junge Menschen besser vor den gesundheitlichen Gefahren zu schützen. »E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen«, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Sie sehen bunt aus, schmecken etwa nach Erdbeer, Mango oder Schokolade, sind aber für Jugendliche keineswegs harmlos: Elektronische Shishas
Foto: dpa
In der Öffentlichkeit wird der Konsum von E-Zigarette und E-Shisha oft als ungefährliche Alternative zum Rauchen gesehen. Bislang sind diese Produkte frei zugänglich und wirken auf Jugendliche häufig attraktiv und harmlos. »Die Rauchwaren schmecken nach Mango, Erdbeere oder Schokolade – sind aber ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakwaren«, erklärte Schwesig. »Beim Dampfen sowohl von nicotinhaltigen als auch nicotinfreien E-Zigaretten entstehen Carbonylverbindungen, die Krebs auslösen können.« Außerdem enthielten die Aerosole von elektronischen Verdampfern feine und ultrafeine Partikel. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirke sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtige bei Kindern die Lungenentwicklung.
Für herkömmliche Tabakwaren gelten bereits Abgabe- und Konsumverbote für Jugendliche. Elektronische Rauchwaren fallen aber zurzeit noch in eine Gesetzeslücke, da sie keinen Tabak enthalten. Vielmehr werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, über spezielle Geräte verdampft und inhaliert. Abgesehen von möglichen Gesundheitsgefahren durch diese Produkte gilt die neue elektronische Rauchkultur auch als mögliches Einstiegstor zum Tabakkonsum.
Die neuen Regelungen erfolgen vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Tabakrichtlinie (2014/40 EU). Diese war im Mai 2014 in Kraft getreten und muss bis Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hat das Ziel, die Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten zu Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten wie E-Zigaretten anzugleichen.
Das gilt auch für die Werbung, die EU-weit bereits seit 2005 gesetzlich stark reglementiert ist. In Deutschland soll die Außenwerbung für Tabak spätestens ab Sommer 2020 verboten werden. Auch im Kino ist sie dann nur noch stark eingeschränkt erlaubt. Darauf einigten sich nach Angaben der »Rheinischen Post« das Bundeskanzleramt und Bundesverbraucherschutzminister Christian Schmidt (CSU). /