PZ / Die Bundesärztekammer fordert eine gesetzliche Absicherung der Selbstbestimmung bei Gentests. Das teilte ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Dienstag in Berlin mit. Er unterstützte einen Entwurf der Grünen für ein entsprechendes Gendiagnostikgesetz. Demnach dürfen nur Ärzte Gentests durchführen. Die Einwilligung sollen die Betroffenen nach einer umfassenden Beratung eigenverantwortlich erteilen. Ferner dürfen Menschen wegen ihrer genetischen Verfassung nicht im Arbeitsleben oder bei Versicherungen benachteiligt werden.Ferner forderte Hoppe ein Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin, deren rechtliche Rahmenbedingungen „absolut undurchsichtig” seien. Heute sei sie durch Arzneimittel-, Stammzell-, Embryonenschutz- und Transplantationsgesetz sowie Stafgesetzbuch geregelt.