Pharmazeutische Zeitung online
Bundesregierung

Keine Stellungnahme zu dm-Markt

22.10.2007  11:10 Uhr

Bundesregierung

<typohead type="3">Keine Stellungnahme zu dm-Markt

Von Daniel Rücker 

 

Während sich immer mehr Experten Sorgen darüber machen, dass die Deregulierung im Arzneimittelmarkt zu einem Sicherheitsrisiko wird, zieht sich die Bundesregierung auf Rechtspositionen zurück. Eine Anfrage zu Arzneimittelabgabestellen in Drogeriemärkten beantwortet sie mit Floskeln.

 

Als die damalige Bundesregierung zum 1. Januar 2004 den Versandhandel mit apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubte, hatte sie wohl nicht alle Konsequenzen bedacht. Sie dürfte damals kaum damit gerechnet haben, dass mit dieser Entscheidung zumindest vorläufig den Drogeriemärkten der Weg ins Arzneimittelgeschäft bereitet wurde.

 

Tatsächlich startete zur Jahresmitte 2004 die Venloer Europa-Apotheek eine Kooperation mit dem dm-Drogeriemarkt. Sie kopierten das Geschäftsmodell von Fotolabors und Supermärkten für Arzneimittel, wobei dm den Supermarkt gab und die Europa-Apotheek das Fotolabor. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verbot das Treiben schnell, doch im November 2006 gab das Oberverwaltungsgericht Münster überraschend sein juristisches Placet. Seitdem dürfen dm-Märkte zumindest bis zur endgültigen Klärung ärztliche Verordnungen für die Europa-Apotheek einsammeln.

 

Viele Gesundheitspolitiker waren entsetzt über das Urteil. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann startete sogar eine Initiative zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Nur das Bundesgesundheitsministerium und damit auch die Bundesregierung schwiegen sich aus.

 

Daran hat sich bislang nichts geändert. Obwohl mittlerweile auch Institutionen wie das Bundeskriminalamt oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sich Sorgen über die Arzneimittelsicherheit beim Versandhandel machen, hält sich Ulla Schmidts Ministerium aus der Diskussion heraus. Daran änderte auch eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr nichts. Er hatte danach gefragt, wie die Bundesregierung die Nutzung von Drogeriemärkten als Abgabestelle für Arzneimittel im Hinblick auf die Qualität der Arzneimittelversorgung beurteilt und was sie gegebenenfalls unternehmen will.

 

Mit der Antwort wird der FDP-Parlamentarier kaum zufrieden sein können. Der parlamentarische Staatsekretär Rolf Schwanitz zitierte die im GKV-Modernisierungsgesetz festgeschriebenen Anforderungen an eine Versandapotheke, wonach diese immer auch eine Präsenzapotheke sein müsse, die behördlich überwacht werde. Schwanitz zieht daraus, vor allem mit Blick auf das konkrete Beispiel Europa-Apotheek einen absurden Schluss: »Insoweit erfolgt auch die Abgabe von Arzneimitteln immer durch eine öffentliche Apotheke.« Beim Versand habe der Gesetzgeber zudem verbindliche Regelungen aufgestellt, die unabhängig von der Ausgestaltung gelten.

 

Im Folgenden verweist Schwanitz auf das Urteil des OVG-Münster, das die Zulässigkeit des von dm und Europa-Apotheek bestrittenen Vertriebswegs bestätigt habe. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, werde sich die Bundesregierung dazu nicht weiter äußern.

 

Die aktuelle Diskussion über die Gefahren des Versandhandels tangiert das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich nicht. Statt sich in den Fragen, wo sollen Arzneimittel abgegeben werden und was bedeutet eine ubiquitäre Verfügbarkeit von Arzneimitteln für deren Ansehen, zu positionieren, versteckt sich das Ministerium hinter Rechtspositionen. Auch dass der Bundesregierung unterstehende Institutionen offen über den Einfluss des Versandhandels auf den Verbraucherschutz nachdenken, lässt das Ministerium kalt. Und Ulla Schmidt, die sich ansonsten nicht ungern in der Rolle als Anwältin der Versicherten und Verbraucher sieht, möchte sich in diesem Fall plötzlich auf das Votum von Juristen verlassen.

 

Immerhin scheint die Justiz mit dem Fall Europa-Apotheek noch nicht abgeschlossen zu haben. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Beschwerde der Stadt Düsseldorf stattgegeben und die Revision im Verfahren gegen die Venloer Apotheke und dm zugelassen (siehe dazu Drogeriemarkt: Rezeptsammelstellen laufen so lala).

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa