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EuGH

Auch Kassen sind Gewerbetreibende

08.10.2013  18:57 Uhr

Von Stephanie Schersch / Auch Krankenkassen müssen sich an das in der EU geltende Verbot unlauterer Geschäftspraktiken halten. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vergangene Woche gefällt.

 Auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts gelte eine Kassen im Sinne der EU-Richtlinie als Gewerbetreibende, so die Richter. Oberstes Ziel der Vorschrift sei schließlich, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung zu schützen. Dieser Schutz müsse »unabhängig vom öffentlichen oder privaten Charakter der fraglichen Einrichtung und von der speziellen von ihr wahrgenommenen Aufgabe« garantiert werden, urteilte der EuGH.

 

Auf Anfrage des BGH

 

In dem konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen der deutschen Wettbewerbszentrale und der BKK Mobil Oil. Diese hatte ihre Mitglieder 2008 auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, bei einem Wechsel der Kasse finanzielle Nachteile zu riskieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Aussage als irre­führend und rechtlich unzulässig bewertet.

 

Er war sich aber nicht sicher, ob das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken tatsächlich auch für Krankenkassen gilt und bat daher um Klärung beim EuGH. Mit ihrem Urteil bestätigten die Luxemburger Richter die Sichtweise des BGH nun. (Aktenzeichen C-59/12) /

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