Petition verfehlt Quorum |
15.09.2014 16:43 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Mit ihrer Online-Petition für eine Übernahme der Kosten von Cannabispräparaten sind Mediziner und Patienten vorerst gescheitert. Geschlagen geben wollen sich die Initiatoren des Antrags aber nicht.
Im Internet fand die Petition rund 16 200 sogenannte Mitzeichner, weitere 17 100 Personen haben den Antrag über entsprechende Unterschriftenlisten unterstützt. Damit konnte der Vorstoß das erforderliche Quorum nicht erreichen. 50 000 Unterstützer sind in der Regel die Voraussetzung dafür, dass der Petitionsausschuss öffentlich über ein Thema debattiert.
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Ausgeschlossen ist eine solche Beratung aber nicht. Auch bei weniger Unterzeichnern kann der Ausschuss ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Für den Umfang der Beratung über eine Petition sei letztlich der Inhalt des Anliegens entscheidend, heißt es beim Bundestag.
Initiator der Petition ist der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Franjo Grotenhermen. Mit ihm haben zahlreiche weitere Ärzte und einige Schmerzpatienten die Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Versicherte, die von einer Behandlung mit Cannabis profitieren, »sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabis-Produkten erhalten«, heißt es in dem Antrag.
Häufig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine entsprechende Therapie nicht. Viele Patienten seien daher gezwungen, sich illegal selbst mit Cannabis-Produkten zu therapieren. Ihnen sollte zumindest keine strafrechtliche Verfolgung drohen, wenn sie die Therapie auf Empfehlung ihres Arztes vornehmen, so die Forderung.
Weitere Unterschriften
Nach Angaben des Petitionsausschusses werde nun zunächst das Bundesministerium für Gesundheit um eine Stellungnahme zum Thema gebeten, heißt es auf einer von Grotenhermen eigens für die Petition eingerichteten Internetseite. Obwohl die Frist für die Unterstützung der Petition vergangene Woche ausgelaufen ist, »können und sollen weiterhin Unterschriftenlisten beim Petitionsausschuss eingereicht werden«, fordert Grotenhermen. »Diese gehen zwar nicht in das Quorum ein, können jedoch eine positive Wirkung auf die Entscheidung der Parlamentarier für eine öffentliche Debatte im Petitionsausschuss entfalten.« /