Jurist fordert Vorratspflicht |
14.09.2016 10:13 Uhr |
Von Daniel Rücker / Das Thema Ausschreibungen steht immer wieder in der Kritik. Insbesondere bei Exklusivverträgen ist das Risiko eines Lieferengpasses groß. Der Medizinjurist Professor Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt am Main fordert nun die Einführung einer gesetzlichen Vorratspflicht für wichtige Arzneimittelmittel.
Er kritisiert, dass der Gesetzgeber eine stärkere Kontrolle der Lieferfähigkeit von Arzneimittelherstellern wegen des damit verbundenen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit bislang nicht umgesetzt habe.
Apotheken, Krankenhäuser und der Großhandel sind verpflichtet, für die Versorgung ausreichend Medikamente zu bevorraten – die Industrie hingegen nicht.
Foto: Phagro
Zwar habe die Bundesregierung 2012 einen Gesetzentwurf erstellt, der den Gesundheitsbehörden der Bundesländer erlaubt, im Falle eines drohenden erheblichen Versorgungsmangels in das wirtschaftliche Handeln der Pharmahersteller und des Großhandels einzugreifen, sagte Meyer in der Sendung »defacto« im Hessischen Rundfunk. Bundesrat und Bundestag hatten diesen Gesetzentwurf mit der Begründung gestoppt, mit den in dem Entwurf verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffen wie »erheblicher Versorgungsmangel«, »schwerwiegende Erkrankungen« und »bedarfsgerechte Bereitstellung« sei es schwierig, behördliche Eingriffe in das Handeln der pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler zu legitimieren.
Meyer glaubt nicht, dass sich Lieferengpässe ohne Weiteres in Absprachen der beteiligten Interessengruppen untereinander beseitigen lassen. Meyer: »Informationen über Lieferengpässe beseitigen diese nicht, sondern erleichtern allenfalls den Umgang damit. Das hilft den Patienten bei lebenswichtigen Medikamenten nicht weiter. Wenn die Länder ein Problem darin sehen, Lieferengpässe behördlich festzustellen, sollte der Gesetzgeber auf Bundesebene eine Vorratspflicht für pharmazeutische Unternehmer einführen.« Für Meyer ist es erstaunlich, dass zwar Apotheken, Krankenhäuser und Arzneimittelgroßhandlungen verpflichtet sind, sich ausreichend zu bevorraten, die Industrie aber nicht. Diese Regelungslücke sollte möglichst schnell geschlossen werden, zumindest für Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung schwerwiegender Erkrankungen benötigt werden, fordert Meyer. /