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Berufsgenossenschaften

Hilfe beim Arbeitsunfall

03.09.2007  15:09 Uhr

Berufsgenossenschaften

Hilfe beim Arbeitsunfall

Von Daniel Rücker 

 

Kaum einer möchte mit ihnen zu tun haben. Denn selten ist der Anlass schön. Dabei sind sie über jeden Zweifel erhaben. Berufsgenossenschaften helfen jährlich Hunderttausenden Menschen, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglücken.

 

Die 25 Berufsgenossenschaften in Deutschland haben zwei wesentliche Aufgaben. Sie sollen zum einen arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen verhindern und zum anderen Arbeitnehmern helfen, die dennoch durch Arbeit krank geworden sind. Das Geld dazu erhalten sie von ihren Mitgliedern, das sind zurzeit mehr als drei Millionen große und kleine Unternehmen, aber auch Schulen, Universitäten und Tageseinrichtungen für Kinder. Über sie sind nach Angaben der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland versichert.

 

Wie die Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehört die von den Berufsgenossenschaften getragene Gesetzliche Unfallversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem. Im Gegensatz zu den anderen Versicherungen werden sie jedoch nicht paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, sondern ausschließlich von den Arbeitgebern.

 

In den Organen der Berufsgenossenschaften sind die Arbeitnehmer dennoch vertreten. Die Vertreterversammlung ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Dieses Selbstverwaltungsorgan bestimmt durch Wahl die Zusammensetzung des Vorstandes, der ebenfalls ein Organ der Selbstverwaltung ist. Das dritte Organ ist der hauptamtliche Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft.

 

Diese tun dies freilich nicht aus altruistischen Motiven. Mit ihrer Mitgliedschaft in der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft übertragen die Unternehmen die Haftung für Wege- und Arbeitsunfälle sowie die Kosten für Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaft. Angestellte, die einen Unfall erleiden, haben deshalb keine Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ihr Ansprechpartner ist die Berufsgenossenschaft.

 

Nur Arbeitgeber zahlen

 

Die Beitragsberechnung zur Berufsgenossenschaft unterscheidet sich auch von der anderer Sozialversicherungen, denn sie orientiert sich nicht ausschließlich an Einkommen oder Umsatz, sondern an der mit der Arbeit verbundenen Unfallgefahr. Die Lohnsumme ist der zweite Faktor, der in die Beitragsberechnung eingeht.

 

Wie die anderen Zweige der Sozialversicherung hat die Gesetzliche Unfallversicherung und damit die Berufsgenossenschaft ihren Ursprung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie war ein Baustein, der die Arbeiter in der fortschreitenden Industrialisierung zumindest gegen die größten sozialen Katastrophen absichern und gleichzeitig der ungeliebten Sozialdemokratie das Klientel entziehen sollte. Unter Reichskanzler Otto von Bismarck trat 1885 das Unfallversicherungsgesetz in Kraft. Der Start erfolgte damals mit 57 Berufsgenossenschaften.

 

Deren Zahl stieg bis 1929 leicht an. In diesem Jahr wurde mit der auch für Apotheken zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die neunundsechzigste gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Berufsgenossenschaften in der DDR abgeschafft. In der Bundesrepublik lebten sie weiter. Seit dem Zusammenschluss sind sie wieder deutschlandweit aktiv.

 

Berufsgenossenschaften engagieren sich heute stärker als früher in der Prävention von Berufsunfällen und -krankheiten. Diese unterteilt sich in betriebs- und branchenübergreifende Vorbeugung wie Lärmschutz, Erste Hilfe, Sturzunfälle oder Verkehrssicherheit. Daneben kümmern sich die Berufsgenossenschaften auch um branchenspezifische Probleme. Bei der BGW ist dies zum Beispiel der Infektionsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen, psychische Belastungen und, vor allem für Pflegekräfte, Erkrankungen der Wirbelsäule.

 

Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder ist ein Angestellter von einer anerkannten Berufskrankheit betroffen, müssen die Berufsgenossenschaften alle anfallenden Kosten übernehmen. Dazu gehört neben den Kosten der akuten Behandlung auch die Rehabilitation und bei Arbeitsunfähigkeit eine Rente.

 

Sechs Millionen Versicherte

 

Die für Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen zuständige BGW ist mit 540.000 Unternehmen und 6 Millionen Versicherten die zweitgrößte gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland. Nach Angaben der BGW musste sie im Jahr 2006 für knapp 46.000 Arbeitsunfälle und gut 24.000 Wegeunfälle aufkommen. Für Rehabilitation hat die Berufsgenossenschaft im vergangenen Jahr mehr als 360 Millionen Euro aufgewendet.

 

Wie andere Einrichtungen der sozialen Sicherungssysteme sind die Berufsgenossenschaften nicht unumstritten. Interessensvertretungen der Arbeitgeber ärgert der Monopolcharakter der Gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem gibt es europarechtliche Bedenken. Das Landgericht Sachsen hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt, ob das Monopol mit EU-Recht vereinbar sei. Natürlich gibt es auch Unternehmen, die Berufsgenossenschaften für bürokratisch und ineffizient halten.

 

Die Gesetzliche Unfallversicherung bestreitet dies. Private Anbieter seien keinesfalls billiger, auch weil sie im Gegensatz zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes Gewinne erzielen dürften und müssten. Zudem betrieben private Versicherungen Risikoselektion, was dem Wesen einer Sozialversicherung widerspricht.

 

Mittlere und kleine Unternehmen müssten außerdem mit höheren Kosten rechnen, weil sie oft keine eigenen Arbeitsschutzabteilungen hätten und deshalb höhere Unfallquoten als Großunternehmen aufweisen. Bei einem privaten Versicherer führe dies zu höheren Beiträgen.

 

Probleme dürften bei einer Privatisierung in jedem Fall kleine Betriebe mit einem hohen Unfallrisiko bekommen. Private Anbieter dürften kaum ein Interesse daran haben, diese zu finanzierbaren Beiträgen zu versichern. Eine Privatisierung der Unfallversicherung könnte deshalb die Existenz solcher Betriebe gefährden.

Steckbrief BGW

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Versicherte Unternehmen: 540.810

Versicherte: 6.000.000

Beiträge: Pro 100 Euro Lohn der Angestellten zwischen 44,1 Cent und 2,54 Euro.

Versicherte Betriebe: Apotheken, Wohlfahrtsverbände, Arzt- Tierarzt- und Zahnarztpraxen, Altenheime, ambulante Pflegedienste, Hebammen, Friseursalons und andere

 

Kontakt:

BGW

Pappelallee 35/37

22089 Hamburg

Telefon: (0 40) 2 02 07-0

Telefax: (0 40) 2 02 07-5 25

www.bgw-online.de

redaktion(at)bgw-online.de

 

Quelle: BGW

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