Laborärzte gegen Schnelltests |
31.08.2016 09:19 Uhr |
Von Christina Müller / Mithilfe von Schnelltests auf bestimmte Laborparameter will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den unnötigen Einsatz von Antibiotika beschränken. Eine entsprechende Regelung ist im Referentenentwurf des sogenannten Pharmagesetzes vorgesehen.
Die Schnelltests dienen der Unterscheidung von bakteriellen und viralen Infektionen und können dazu beitragen, Antibiotikaverordnungen bei Vorliegen eines viralen Erregers zu vermeiden. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) und die Deutsche Vereinte Gesellschaft für klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sehen diesen Plan kritisch. Eine Fixierung auf Schnelltests in der medizinischen Praxis sei durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu rechtfertigen, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. BDL und DGKL bemängeln die schlechte Qualität sowie die vergleichsweise hohen Kosten der Schnelltests. Darüber hinaus ist deren Einsatz aus ihrer Sicht nicht erforderlich: In Deutschland existiere bereits ein flächendeckendes System für Diagnostik, sodass in den meisten Praxen Laborbefunde sehr schnell verfügbar seien.
Zudem weisen sie darauf hin, dass gesetzliche Vorgaben in die Therapiefreiheit der behandelnden Ärzte eingriffen. BDL und DGKL fordern, dass für Schnelltests dieselben Qualitätsstandards gelten müssten wie für medizinische Labors. Andernfalls befürchten sie, dass Patienten bei einer Fehlbestimmung nicht die notwendige Therapie erhielten. Um die verfügbaren Tests seriös beurteilen zu können, seien Experten der beiden von der Bundesärztekammer benannten Ringversuchsinstitute anzuhören. /