Pharmazeutische Zeitung online
Transfusionsmedizin

Blutprodukte unter strenger Kontrolle

22.08.2017  11:00 Uhr

Von Falko Wünsche / Die noch gar nicht so alte Erkenntnis, dass nicht jede Blutkonserve für jeden Patienten gleichermaßen geeignet ist, prägte schnell das Gebiet der heutigen Transfusions­medizin. Mittlerweile sind mehr als 300 Blutgruppenantigene bekannt. Gegen alle können Antikörper gebildet werden, die die Versorgung erschweren.

Bei einem Jahresverbrauch von etwa vier Millionen Erythrozytenkonzentraten verpflichtet die begrenzte Verfügbarkeit von Blutprodukten durch freiwillige Spender zu einem besonders verantwortungsvollen Umgang. Dabei stellt die kritische Indikationsstellung und sorgfältige Auswahl der geeignetsten Präparate eine besondere Heraus­forderung im medizinischen ­Alltag dar.

Die Transfusionsmedizin befasst sich nicht nur mit Herstellung und Anwendung von Blutprodukten inklusive Spenderauswahl, sondern stellt auch die effiziente Versorgung der Bevölkerung mit Blutpräparaten sicher. Obwohl mit dem Begriff Transfusion am ehesten die Gabe von Erythrozytenkonzentraten verbunden wird, beschäftigt sich die Transfusionsmedizin noch mit etlichen weiteren Präparaten. Routinemäßig transfundiert werden:

 

  • Erythrozytenkonzentrate,
  • Granulozytenkonzentrate,
  • Thrombozytenkonzentrate,
  • Plasma,
  • Blutstammzellen,
  • Gerinnungsfaktor-Konzentrate,
  • Immunglobuline und Human­albumin.

 

Blutzubereitungen betreffen immer auch den Apotheker, denn gemäß Arzneimittelgesetz sind es »Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blut-, Plasma- oder Serumkonserven, Blutbestand­teile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind oder als Wirkstoffe enthalten«. Alle sind verschreibungspflichtig. Ist die Indikation für eine Bluttransfusion gestellt, muss ein Arzt das Arzneimittel per Rezept beim Blutdepot anfordern. Das Rezept sollte mindestens Angaben wie Patienten­name, Geburtsdatum, anfordernde Station des Krankenhauses, Anzahl und Art der Blutpräparate und Dringlichkeit enthalten.

 

Herstellung und Lagerung ausgewählter Blutprodukte

Doch wie werden Blutprodukte gewonnen? Nach der Blutspende wird das mit Citrat antikoagulierte Vollblut zunächst zentrifugiert; dabei werden die Blutkomponenten nach ihrer Dichte aufgetrennt. Im unteren Bereich liegen die Erythrozyten, den gelblichen Überstand bildet das Plasma mit den Thrombozyten. Zwischen Plasma und Erythrozyten befinden sich die Leukozyten in einer dünnen weißen Schicht (»Buffy-Coat«).

 

Die einzelnen Fraktionen werden maschinell voneinander getrennt und separat weiterverarbeitet. Die Erythrozytenkonzentrate (EK) werden über einen Filter zusätzlich von Leukozyten gereinigt und mit einer Stabilisator­lösung versehen. Auf diese Weise hergestellte EK können bei 4 °C bis zu 49 Tage gelagert werden.

 

Aus dem Plasmaüberstand und dem Buffy-Coat werden wiederum die Thrombozyten abgetrennt und zu Thrombozytenkonzentraten (TK) verarbeitet, wobei aufgrund der geringen Zellzahl mehrere Konzentrate der gleichen Blutgruppe zu einem gepoolten Thrombozytenkonzentrat (GTK) ver­einigt werden. GTK werden bei 22 °C unter ständigem gleichförmigen Schwenken gelagert. Sie sind nur fünf Tage haltbar, da sie besonders anfällig für Bakterienwachstum sind.

Das nun zellfreie Plasma wird unverzüglich auf mindestens minus 30 °C herunter­gekühlt, damit die Aktivitäten der empfindlichen Gerinnungsfaktoren erhalten bleiben. Bis zu seiner Verwendung wird es optimalerweise bei minus 40 °C tiefgefroren und daher als gefrorenes Frischplasma (GFP) bezeichnet. Die Haltbarkeit beträgt so maximal drei Jahre.

 

Alle Konzentrate werden in speziellen sterilen, flexiblen Kunststoffbeuteln verpackt (Abbildung 1). Deren Membranen erlauben einen effektiven Gasaustausch und erhöhen so die Haltbarkeit der Produkte deutlich.

 

Bisher sind fast dreißig Blutgruppensysteme bekannt, von denen AB0, Rhesus und Kell die transfusionsmedizinisch bedeutendsten sind. Biochemisch handelt es sich bei den Antigenen des AB0-Systems um endständige Kohlenhydrat-Epitope auf der Erythro­zyten­ober­fläche.

 

Blutgruppen im AB0-System

Ausgehend von einer Vorläufer­sequenz, dem sogenannten H-Antigen, wird die Zuckersequenz je nach genetisch determinierter Glykosyltransferase unterschiedlich modifiziert: Auf diese Weise entstehen die spezifischen Blutgruppenantigene. Bei Personen der Blutgruppe A wird eine Galactose an das H-Antigen angehängt, bei der Blutgruppe B ein N-Acetylglucosamin. Patienten der Blutgruppe AB weisen beide Zuckerreste auf ihren Erythrozyten auf. Da Menschen mit der Blutgruppe 0 die jeweiligen Glycosyltransferasen fehlen, tragen ihre Zellen nur das H-Antigen ohne weitere Modifizierung. Die Blutgruppe A lässt sich je nach quantitativer Ausprägung des Galactosyl-Antigens weiter in die beiden Untergruppen A1 und A2 unterteilen.

 

Die A- und B-Epitope sind in der ­Natur weitverbreitet, einschließlich der natürlichen Darmflora und Nahrung. Daher bildet jeder Mensch im Lauf seines ersten Lebensjahres durch Kontakt mit diesen Antigenen Antikörper gegen jene Epitope, die er selbst nicht auf seinen Zellen trägt, die sogenannten Isoagglutinine oder auch regulären Anti­körper.

 

Das Rhesus-System ist ein vom AB0-System unabhängiges, wegen seiner ausgeprägten Immunogenität aber sehr wichtiges Blutgruppensystem. Als Rh-positiv werden alle Personen bezeich­net, die das »Merkmal D« auf ihren Erythrozyten tragen. Das sind in Mitteleuropa etwa 85 Prozent der Bevölkerung. Rh-negative Konserven sind daher oft knapp. Antikörper gegen Rh-Antigene (Anti-D) haben vorwiegend bei Rhesus-inkompatiblen Transfusionen und während der Schwangerschaft Relevanz (siehe auch Titelbeitrag »Schwangerschaft: Prävention für Mutter und Kind«, PZ 18/2017).

 

Da die Blutgruppenantigene auf fast allen Zellen zu finden sind, spielen sie auch bei der Organtransplantation eine Rolle.

 

Blutgruppenbestimmung und mehr

 

Zu jeder Blutgruppenbestimmung im AB0- und Rhesussystem gehört neben der Antigen- und Isoagglutinin-Bestimmung (Kasten) ein Antikörpersuchtest. Er soll nicht natürliche und daher im Gegensatz zu den Isoagglutininen als irregulär bezeichnete Antikörper im Serum des Patienten nachweisen. Irreguläre Antikörper werden durch nicht natürliche Sensibilisierung gebildet. Diese kann nach früheren Bluttransfusionen, einer Schwangerschaft, bei der die Elternteile unterschiedliche Blutgruppen haben, oder durch Behandlung mit Arzneimitteln aus humanem Blut (Gerinnungsfaktoren, Humanalbumin) erfolgen.

Bestimmung der Blutgruppe

Die Blutgruppe darf nur aus einer eigens zu diesem Zweck abgenommenen Blutprobe bestimmt werden. Heute wird überwiegend die Gel­zentrifugationstechnik eingesetzt.

 

Die verwendeten Gelkarten bestehen aus mit Gelkügelchen befüllten Mikrosäulen, in die Testseren mit monoklonalen Antikörpern eingearbeitet sind. Die zu untersuchenden Erythrozyten des Patienten werden auf die Säule gegeben und die Gelkarte nach kurzer Inkubationszeit zentrifugiert. Reagieren die Erythrozyten mit den im Gel enthaltenen Antikörpern in einer Antigen-Antikörper-Reaktion unter Agglutination, bleiben die entstandenen Komplexe oben auf der Säule liegen (positive Reaktion). Dagegen sedimentieren die Erythrozyten bei negativer Reaktion bis auf den Säulenboden. Aufgrund der roten Farbe der Erythrozyten lässt sich das Resultat leicht ablesen und aus der Kombination die Blutgruppe ableiten. Der Rhesusfaktor wird gleichermaßen bestimmt.

 

Bei der Isoagglutinin-Bestimmung (Se­rum­gegen­probe; in den Abbildungen jeweils rechts) wird das Serum oder Plasma des Patienten zu definierten Testerythrozyten der Blutgruppen A1, A2, B und 0 gegeben. Aus dem entstehenden Agglutinationsmuster kann man auf die vorhandenen Isoagglutinine schließen. Die Reaktionen sind in der Regel komplementär zu den Antigen­eigen­schaften der Patientenerythrozyten, das heißt Plasma der Blutgruppe A reagiert nicht mit Erythrozyten der Blutgruppe A, Plasma der Blutgruppe B reagiert nicht mit Erythrozyten der Blutgruppe B, AB-Plasma reagiert gar nicht. Erythrozyten der Blutgruppe 0 dienen als Kontrolle, da sie immer negativ reagieren. Ein Anti-D wird erst bei erstmaligem Kontakt mit RhD-positiven Erythrozyten gebildet, sodass keine Serumgegenprobe möglich ist.

 

Da die Isoagglutinine erst im Lauf des ersten Lebensjahres voll ausgeprägt werden, sind sie bei Neugeborenen meist nur unvollständig oder gar nicht nachweisbar. Blutgruppenbestimmungen bei Neugeborenen sind daher stets unter Vorbehalt zu betrachten.

Im Antikörpersuchtest wird das ­Serum des Patienten zu zwei bis drei kommerziell erhältlichen Populationen von Testerythrozyten der Blutgruppe 0 gegeben, deren Antigenmuster weitgehend definiert ist und das idealerweise die häufigsten Antigene abdeckt. Im Serum vorhandene irreguläre Antikörper binden auf der Oberfläche der Test­erythrozyten und führen zur Agglutina­tion. Wurde im Suchtest ein irregu­lärer Antikörper nachgewiesen, so muss anschließend differenziert werden, gegen welches Antigen er gerich­tet ist. Das Ergebnis wird im Mutterpass oder der Krankenakte des Patienten festgehalten.

 

Vor jeder Transfusion erfolgt außerdem die Kreuz- oder Verträglichkeitsprobe. Rein technisch unterscheidet sich die Kreuzprobe nicht von einem Antikörpersuchtest. Der Unterschied liegt darin, dass in der Kreuzprobe statt definierter Testerythrozyten Erythrozyten aus der konkret zu transfundierenden Konserve mit dem Serum des Patienten inkubiert (»gekreuzt«) werden. Damit ist die Kreuzprobe zwar anders als der Antikörpersuchtest nicht geeignet, generell irreguläre Antikörper im Patientenserum nachzuweisen; sie kann aber die Frage beantworten, ob ein Patient Antikörper gegen die Zellen des aktuell für ihn vorgesehenen EK aufweist. Aufgrund ihrer unterschied­lichen, aber ergänzenden Aussagen werden in Deutschland vor der Trans­fusion von EK grundsätzlich beide Tests ausgeführt.

Tabelle: Kompatibilität von Blutprodukten

Blutgruppe des Patienten Antikörper des Patienten im Plasma Kompatible EK Kompatible TK Kompatible GFP
A Anti-B A und 0 A und 0 A und AB
B Anti-A B und 0 B und 0 B und AB
AB - A, B, AB und 0 A, B, AB und 0 AB
Anti-A und Anti-B A, B, AB und 0

Die Kreuzprobe hat ab der Entnahme nur eine Gültigkeit von 72 Stunden, da bei vorimmunisierten Patienten auch kurzfristig eine Antikörperbildung durch Boosterung möglich ist.

 

Bei einer geplanten Operation lässt sich oft mit gewisser Wahrscheinlichkeit abschätzen, dass der Patient Blutprodukte braucht. Dann werden vorab bereits Konserven passend für den Patien­ten gekreuzt, damit im Notfall schnell kompatible Präparate zur Verfügung stehen.

 

Blutgruppenkompatibilität ist obligat

 

Gemäß den gültigen Richtlinien sollte blutgruppengleich transfundiert werden, das heißt, das Blutprodukt (EK, TK oder GFP) weist die gleiche Blutgruppe (inklusive Rhesusfaktor) wie der Patient auf. In Ausnahmen wie Notfällen oder Nichtverfügbarkeit dürfen Ärzte von dieser Regel abweichen. Die Transfusion muss dann aber blutgruppenkompatibel sein, da andernfalls das Risiko einer lebensbedrohlichen immunologischen Reaktion besteht.

Ein Patient mit Blutgruppe A hat in seinem Plasma Antikörper gegen B, darf also nur Erythrozyten von einem Spender mit der Blutgruppe A oder 0 erhalten, da diese das Antigen B nicht tragen. Das Plasma eines Patienten der Blutgruppe 0 weist Antikörper gegen A und B auf; er kann also nur Erythrozyten der Blutgruppe 0 erhalten, die weder das Antigen A noch B aufweisen. Ob eine Blutgruppenkonstellation für den Patienten kompatibel ist, hängt auch davon ab, welches Blutprodukt transfundiert werden soll (Tabelle).

 

Vorausgesetzt, es liegen keine anderen irregulären Antikörper vor, wird die Blutgruppe 0 allgemein als Universalspender-Blutgruppe bei EK-Transfusionen bezeichnet, da die Zellen keine Antige­ne des AB0-Systems auf ihrer Oberfläche tragen. Analog ist GFP der Blutgruppe AB infolge der fehlenden Isoagglutinine für alle Patienten AB0-kompatibel und gilt als Universalspender-Plasma.

 

Patienten der Blutgruppe AB (2 bis 3 Prozent der Bevölkerung) sind daher diejenigen, die am besten mit Erythrozytenkonzentraten (EK) versorgt werden können (Tabelle). Dagegen dürfen Patienten mit der Blutgruppe 0 (etwa 40 Prozent) nur Erythrozyten der gleichen Blutgruppe erhalten.

 

Im akuten Notfall müssen bei einem unbekannten Patienten bis zum Vorliegen der Blutgruppenbestimmung EK der Blutgruppe 0 transfundiert werden. Sobald die Blutgruppe bekannt ist, sollte umgehend auf Konzentrate der Blutgruppe des Patienten umgestellt werden.

Sicherheit von Blutkonzentraten

Blutprodukte sind heute so sicher wie nie zuvor, sodass die Übertragung transfusionsrelevanter Viren in Deutschland inzwischen höchstens noch in Einzelfällen passiert. Dieser Erfolg ist nicht nur der verbesserten Spenderauswahl geschuldet, sondern vor allem dem optimierten Screening auf Infektionserreger.

 

Kritisch für die Übertragung trans­fusionsrelevanter Viren wie HIV, Hepatitis B (HBV) oder C (HCV) ist die Größe des diagnostischen Fensters, das heißt die Phase zwischen Infek­tion und Nachweisbarkeit der Infek­tion mit Labortests. Dieses Fenster wird durch die Kombination Antikörper-basierter Tests und molekularbiologischer Techniken wie der PCR (Polymerasekettenreaktion) zur Detektion von Virusgenomen so klein wie möglich gehalten. Beispielsweise wird seit 1985 jede in Deutschland gespendete Blutkonserve auf Antikörper gegen HIV (Anti-HIV 1 und 2) getestet. Ein reaktives Ergebnis muss im Immunoblot bestätigt werden. Seit 2004 werden Spender zusätzlich mithilfe der PCR auf HIV-RNA untersucht.

 

Wegen der recht hohen Prävalenz von Hepatitis-C-Infektionen, des langen diagnostischen Fensters und der gravierenden Folgen ist seit 1999 bei ­jeder Blutspende eine Testung auf HCV-RNA per PCR vorgeschrieben. Aufgrund des großen technischen und finanziellen Aufwands erfolgt das Screening zunächst in Pools.

 

Die Behandlung von Plasma mit Detergenzien und organischen Lösungsvermittlern eliminiert lipidumhüllte Viren, zu denen HIV, HBV und HCV gehören, vollständig. Das Übertragungsrisiko nicht lipidumhüllter Viren wie Hepatitis A (HAV) und Parvovirus B19 (Auslöser der Ringelröteln) wird durch Testung der Einzelspenderplasmen per PCR minimiert. Die Übertragung von HAV ist ausgesprochen ­selten: Da die meisten Menschen geimpft sind, neutralisieren die vielen Antikörper bereits beim Poolen des Plasmas eventuell vorkommende HA-Viren.

 

Wie hoch das Risiko für die Übertragung von Prionen und der dadurch ausgelösten Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) einzuschätzen ist, wird aktuell sehr kontrovers diskutiert. Die Übertragung von Malaria über mit Plasmodien infizierte Erythrozy­ten kommt hierzulande praktisch nicht vor. Nach einer Reise in Malaria-Endemiegebiete dürfen Spender erst nach zwölf fieberfreien Monaten wieder spenden.

 

Auch wenn Blut einen idealen Nährboden für Bakterien darstellt, sind bakterielle Kontaminationen von Blutkonserven seit der Einführung geschlos­sener Blutentnahmesysteme sehr selten geworden. Erforderlich ist eine strenge Einhaltung der Kühl­kette. Einmal erwärmte Konserven müssen innerhalb von sechs Stunden transfundiert werden.

Indikation für die EK-Trans­fusion

 

Das therapeutische Ziel der Erythro­zytentransfusion ist die Vermeidung einer manifesten anämischen Gewebehypoxie. Sie ist immer dann angezeigt, wenn der Patient ohne Transfusion aller Voraussicht nach gesundheitlichen Schaden erleiden würde. EK werden in erster Linie eingesetzt bei:

 

  • akutem Blutverlust und hämorrhagischem Schock, zum Beispiel bei Unfall oder Operation;
  • chronischer Anämie durch Blut­bildungsstörung, zum Beispiel bei malignen Erkrankungen, Thalassämie oder Sichelzellkrankheit.

 

Die Gabe von EK ist stets die Ultima ­Ratio, wenn eine kausale oder gleichwertige Therapie der Anämie nicht möglich oder ausreichend ist. Bei hämorrhagischem Schock kann die zeit­nahe Verabreichung dieser Konzen­trate lebensrettend sein. Neben der Wiederherstellung der Sauerstoffversorgung ist auch der Volumenersatz ein wichtiges Therapieziel. Da im Notfall mehrere Konzentrate direkt nacheinander gegeben werden, ist eine zusätzliche Gabe von Kochsalz-Lösungen nicht üblich. Bei einem Volumenmangel ohne Anämie wird jedoch nur NaCl-Lösung verabreicht. Für die Notwendigkeit von EK-Transfusionen lassen sich nur schwer allgemein gültige Kriterien festlegen; die Entscheidung trifft immer indivi­duell der verantwortliche Arzt.

 

Da die Symptome einer Anämie, vor allem der chronischen Form, oft sehr unspezifisch sind, werden – neben klinischen Kriterien – der Hämoglobin-Wert oder der Hämatokrit als sogenannte Transfusionstrigger verwendet. Der Referenzbereich für Hämoglobin liegt bei 14 bis 18 g/dl für Männer und 12 bis 16 g/dl für Frauen. Das Unterschreiten der unteren Grenze wird als Anämie bezeichnet. Bei einem Patienten mit normaler kardiopulmonaler und vaskulärer Leistungsfähigkeit wird ein Abfall des Hämoglobin-Werts auf unter 6 g/dl oder ein Hämatokrit-Wert kleiner 18 Prozent (normal: Männer 42 bis 52 Prozent, Frauen 37 bis 47 Prozent) als absolute Transfusionsindikation angesehen. Bei kardiovaskulär vorgeschädigten (koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt) sowie älteren Patienten liegt die Grenze zur Transfusions­bedürftigkeit etwas höher, bei etwa 30 Prozent Hämatokrit.

Neben der Schwere sind stets auch Dauer und Ursache der Anämie sowie Vorgeschichte, Alter und klinischer ­Zustand des Patienten zu berücksich­tigen. Vor allem bei chronischen An­ämien wird häufig eine erstaunliche Adapta­tion an den Hämoglobinmangel beob­achtet, sodass der Transfusions­trigger in Einzelfällen auch niedriger liegen kann.

 

Thrombozyten- und Plasmatransfusion

 

Thrombozytenkonzentrate werden zur Prophylaxe und Therapie von thrombozytär bedingten Blutungen eingesetzt. Im Allgemeinen gilt eine Thrombozytenzahl unter 10 000/µl (Referenz­bereich 140 000 bis 360 000/µl) als Indikation. Eine so niedrige Plättchenzahl wird beispielsweise nach intensiver Chemotherapie, bei myelodysplastischem Syndrom oder bei starken Blutungen beobachtet. Vor geplanten Eingrif­fen mit besonders hohem Blutungs­risiko (neurochirurgische Eingriffe) wird die Thrombozytenzahl mithilfe von Konzentraten präoperativ auf mindestens 70 000 bis 100 000/µl ange­hoben.

 

Eine Therapie mit Plasma ist vorrangig indiziert bei längeren intensiven Blutungen, um die verbrauchten Gerinnungs­faktoren und Gerinnungs­inhi­bitoren zu substituieren. So erhöht 1 ml/kg Plasma (bei fehlender Umsatzsteigerung) den Quickwert um etwa 1 Prozent.

 

Praktische Ausführung und Bedside-Test

 

Nach Anforderung und Lieferung des Blutprodukts aus dem Blutdepot muss der transfundierende Arzt jedes EK direkt vor der Transfusion hinsichtlich Unversehrtheit, Verfärbung oder Trübung (als Hinweis auf Verkeimung), Hämo­lyse und Verfalldatum überprüfen. Nicht einwandfreie Produkte dürfen auf keinen Fall verwendet werden! Unmittelbar vor dem Anhängen des Beutels werden die korrekte Patien­tenzuordnung kontrolliert sowie der Bedside-Test vorgenommen.

 

Der Bedside-Test ist für den transfundierenden Arzt praktisch die letzte Möglichkeit, direkt am Krankenbett (englisch: bedside) eine potenziell lebensbedrohliche Fehltransfusion zu vermeiden. Er ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Der Bedside-Test überprüft nochmals die Kompatibilität zwischen Spender und Empfänger, indem die Blutgruppe des Patienten bestimmt und das Ergebnis mit der Beschriftung des Konzentrats verglichen wird. Dafür stehen leicht handhabbare kommerzielle Testsysteme in Form von Testkarten zur Verfügung. Dem Patienten ­werden wenige Milliliter Blut abgenommen und in Näpfchen mit farbig gekennzeichneten Testseren gegen die Antigene A (blau) und B (gelb) gemischt. Das Ergebnis liegt sofort vor: Eine Agglutination gilt als positiv (Abbildung 2).

Die Testung des Rhesusfaktors ist nicht mehr verpflichtend. Selbstverständlich kann der Bedside-Test weder die Blutgruppenbestimmung des Patienten noch die Kreuzprobe ersetzen. Ebenso kann er bereits bei der Herstellung oder Deklaration des Konzentratbeutels erfolgte Verwechslungen und Fehler nicht aufdecken.

 

EK werden in der Regel langsam – etwa ein Konzentrat pro Stunde – appliziert. Ein Beutel enthält etwa 270 ml und entspricht der Erythrozytenzahl eines halben Liters Vollblut. Ein Anwärmen der gekühlten Konzentrate ist üblicherweise nicht vorgesehen. Notwendig ist dies nur bei Neugeborenen, bei Transfusion sehr großer Volumina und bei anamnestisch bekannten Kälteantikörpern. Zum Anwärmen gibt es spezielle Wärmegeräte. Auf keinen Fall dürfen die Konzentrate im Wasserbad, auf der Heizung oder gar in der Mikrowelle ­erwärmt werden.

 

Spezielle Zubereitungen: bestrahlte EK

 

Für Frühgeborene mit noch unreifem Immunsystem sowie immunsupprimierte Patienten werden die Erythrozytenkonzentrate kurz vor der Trans­fusion mit mindestens 30 Gy einer Cäsium-Quelle (β-Strahler) bestrahlt.

 

Der Grund für diese Maßnahme: Trotz Leukozytendepletion können bis zu 1 Million vermehrungsfähige immunkompetente Spenderlymphozyten im EK verbleiben, die proliferieren und den Empfängerorganismus angreifen könnten. Die Bestrahlung reduziert das Risiko einer transfusionsassoziierten Graft-versus-Host-Reaktion (Reaktion des Transplantats gegen den Empfänger) erheblich. Dabei werden alle lebenden Zellen durch Schädigung ihrer DNA abgetötet. Erythrozyten überleben den Vorgang nahezu unbeschadet, da sie physiologisch keinen Zellkern haben.

 

Risiken und Nebenwirkungen

 

Schwerwiegende Komplikationen bei der Bluttransfusion sind sehr selten. Das zuständige Robert-Koch-Institut verzeichnete zwischen 1997 und 2012 beispielsweise 177 gemeldete Fälle ­einer akuten hämolytischen Transfusionsreaktion. Davon waren 71 Fälle auf eine AB0-Inkompatibilität zurückzuführen, 11 verliefen letal. Da in dieser Zeit weit mehr als 20 Millionen Kon­zentrate transfundiert wurden, sind schwerwiegende Komplikationen bei der Bluttransfusion als sehr selten einzu­schätzen.

 

Während der Transfusion müssen Patienten grundsätzlich medizinisch überwacht werden, um unerwünschte Wirkungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Bei Verdacht auf eine Transfusionsreaktion muss die Bluttransfusion sofort gestoppt werden. In der Praxis unterscheidet man vor allem

 

  • hämolytische Transfusions­reaktionen vom Soforttyp,
  • nicht-hämolytische febrile Trans­fusions­reaktionen und
  • anaphylaktische Reaktionen.

 

Akute hämolytische Transfusionsreaktionen, bei denen die transfundierten Erythrozyten durch Antikörper des Empfängers massenhaft lysiert werden, treten in der Regel bei AB0-inkompatibler Transfusion auf. Zu den ersten Symptomen kommt es meist nach Übertragung von etwa 60 ml Blut; daher sollte der transfundierende Arzt die ersten Minuten nach Anhängen der Konserve anwesend bleiben. Die Symptomatik ist sehr variabel und reicht von Fieber, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu lebensbedrohlichem Kreislauf- und Multiorganversagen.

Der Autor

Falko Wünsche studierte Pharmazie und Chemie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Auf die Approbation im Jahr 2007 folgte 2011 die Promotion am Institut für Biochemie. 2017 schloss er die Weiterbildung zum Klinischen Chemiker der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) ab. Aktuell befindet sich Dr. Wünsche in der Weiterbildung zum Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik. In der Laboratoriumsmedizin des MVZ Dr. Eberhard leitet er die Abteilun­gen für Klinische Chemie, Endokrino­logie/Immunologie, Blutgerinnung und Elektrophorese.

 

Dr. Falko Wünsche

MVZ Dr. Eberhard & Partner

Brauhausstraße 4

44137 Dortmund

E-Mail: f.wuensche@labmed.de

Diagnostisch hilfreich kann die Beobachtung von rotem Urin infolge des verstärkt ausgeschiedenen freien Hämoglobins sein. Die Therapie umfasst die hoch dosierte Gabe von Glucocorticoiden und eine Intensivbetreuung mit Schockbekämpfung und eventuell Beatmung. Es gibt Hinweise, dass der off label eingesetzte monoklonale Antikörper Eculizumab (Soliris®), der den Komplementfaktor C5 bindet, einen positiven Effekt bei schweren Transfusionsreaktionen haben könnte.

 

Febrile, das heißt mit einem Anstieg der Körpertemperatur verbundene Reaktionen ohne Hämolyse resultieren in der Regel aus der Übertragung anti-leukozytärer Antikörper oder von Zytokinen wie Interleukinen und TNF-alpha. Seit der generellen Einführung der Leukozytendepletion sind solche Reaktionen sehr selten. Symptomatisch finden sich neben Fieber auch Schüttelfrost, Kreislaufstörungen und Angstzustände. Therapeutisch helfen fiebersenkende Arzneimittel. Die zusätzliche intravenöse Gabe von Pethidin lindert Schüttelfrost und Angstzustände.

 

Anaphylaktische Reaktionen treten mit geschätzten 20 Fällen auf eine Mil­lion Transfusionen selten auf. Klinisch manifestieren sie sich mit leichteren Symptomen der Haut wie Urtikaria, Pruritus oder Rötung. Nur selten kommt es zum Bronchospasmus oder gar anaphylaktischen Schock, der selten tödlich enden kann. Die Therapie erfolgt symptomatisch mit Antihistaminika und Glucocorticoi­den, die auch prophylaktisch gegeben werden können. /

Literatur

  1. Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten. 4. akt. überarb. Aufl. 2014, Dtsch Ärztebl 112, Heft 6 (2015).
  2. Müller, M, et al., Transfusion von Erythrozytenkonzentraten – Indikationen, Trigger und Nebenwirkungen. Dtsch Ärztebl Int 112 (2015) 507-518.
  3. Wandt, H., Schäfer-Eckart K, Greinacher A, Rationale Indikationsstellung zur Thrombozytenkonzentrat-Transfusion. Transfusionsmedizin 5 (2015) 13-19.
  4. Petershofen, E. K., Über AB0-Blutgruppen, Transfusionsschemata und die Bedeutung von Bedside-Tests. Hämotherapie 17 (2011) 18-25.
  5. Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Bundesärztekammer, Zweite Richtlinienanpassung 2010, BAnz. Nr. 101a, Jg 62.
  6. Hoffmann, B., Qualitätssicherung im Immunhämatologischen Labor – Ursachen von Abweichungen und Maßnahmen zur Prävention. Hämotherapie 25 (2015) 49-53.
  7. Kiefel, V., Greinacher, A., Transfusionsmedizin und Immunhämatologie. Manuskript/Kurzlehrbuch für Studierende der Medizin, Stand 28. Jan. 2007, www.tmed.med.uni-rostock.de/tmed.pdf
  8. Wagner, F. F., Erythrozytentransfusion: Prätransfusionelle Diagnostik. Transfusionsmedizin 5 (2015) 80-101 (Teil 1) und e1–e17 (Teil 2).
  9. Wilhelm, W. (Hrsg), Praxis der Intensivme­dizin – konkret, kompakt, interdisziplinär. Springer Verlag, 2. Aufl 2013.
  10. Schmidt, M., et al., Nebenwirkungen bei der Anwendung von Blutprodukten. Hämotherapie 2010 (14) 24-37.

Mehr von Avoxa