Nicht akzeptabel |
20.08.2013 18:12 Uhr |
So kann es gehen. Am Sonntag berichtete »Spiegel online« von »einem der größten Datenskandale der Nachkriegszeit«. Millionen deutsche Patienten und Ärzte seien ausgespäht worden, behauptete das Magazin. Gut 48 Stunden später hat das Thema einen bemerkenswerten Absturz hinter sich. Wer lange danach suchte, fand den Artikel auf der Spiegel-Website noch unter »nachrichten/netzwelt/netzpolitik«. Spätestens mit der Aussage des bayerischen Datenschutzbeauftragten, Thomas Kranig, war die Affäre nicht mehr superlativfähig. »Wir sind der Auffassung, das ist so in Ordnung«, sagte Kranig der PZ (Apothekenrechenzentren: Datenschutz in der Kritik). Dennoch macht die ausgebliebene Affäre manches deutlich.
Erstens: Datenschutz ist mittlerweile in Deutschland ein wichtiges Thema. Google, Apple und NSA sind dafür wohl die Hauptverantwortlichen. Der Aufschrei nach der ersten Meldung zum Verkauf von Patientendaten war groß. Verstöße gegen den Datenschutz sind heute kein Kavaliersdelikt mehr, sondern manifeste Straftaten. Das ist auch gut so. Sensible personenbezogene Daten dürfen nicht gehandelt werden wie Wurst oder Käse. Das ist mittlerweile unbestritten.
Unerfreulich ist eine zweite Erkenntnis: Offensichtlich bleibt auch der Datenschutz in Deutschland im Netz des Föderalismus hängen. Die Entlastung der VSA durch den bayerischen Datenschutzbeauftragten wird von seinem Kollegen aus Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nicht akzeptiert. Er hält die Sichtweise seiner süddeutschen Kollegen für falsch. Offenbar finden die Datenschützer in den Bundesländern keinen bundesweiten Konsens. Deshalb liefern die Apothekenrechenzentren im Norden der Republik andere Daten an die Informationsdienstleister als die in der Mitte und im Süden. Für den Datenschutz muss es aber einheitliche Regeln in ganz Deutschland geben. Im Sinne der Verbraucher und im Sinne der Unternehmen, die mit Daten handeln. Vollkommen inakzeptabel ist deshalb die Warnung des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, die Apotheker sollten ihre Daten nicht von Rechenzentren bearbeiten lassen, die ihre Daten nicht ausreichend anonymisieren. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sollten zuerst ihre Hausaufgaben machen und die Rechtslage zweifelsfrei klären, bevor sie Apotheker davor warnen, gegen die Schweigepflicht zu verstoßen. Denn die haben diese Situation nicht verursacht.
Daniel Rücker
Chefredakteur