TGL-Nordrhein lehnt Einigung ab |
16.08.2011 16:50 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) in Nordrhein möchte die Vereinbarungen zur Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter, die für den Rest der Republik gilt, nicht eins zu eins übernehmen. TGL-Vorsitzende stört in der Vereinbarung die fehlende Flexibilität.
Im Juni hatten der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa beschlossen, dass alle Apothekenmitarbeiter, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, ab 1. Januar 2012 einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben. Ausgenommen sind nur Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten. Je nach Wochenarbeitszeit erhalten die Apothekenangestellten von ihrem Arbeitgeber bis zu 27,50 Euro monatlich für den Aufbau einer zweiten Rente. Zudem können die Mitarbeiter zusätzlich einen Teil ihres Gehalts umwandeln lassen und als Altersvorsorge steuerbegünstigt anlegen. Die Apothekenleiter stocken diesen Betrag um 20 Prozent auf. Für die Angestellten in Nordrhein und in Sachsen gilt diese Vereinbarung nicht.
Nordrheins Apotheker wollen bei der Rente der Angestellten mitentscheiden.
Foto: PZ/Archiv
Die Apothekenleiter beider Regionen sind nicht Mitglied im ADA. In Nordrhein nimmt die TGL deren Inte-ressen wahr. Die Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch machte nun deutlich, was sie an der Vereinbarung ablehnt: Während ADA und Adexa sich darauf geeinigt haben, dass die Mitarbeiter mit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Apothekenrente nach Tarifvertrag haben, pocht Hoch darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst eine Vereinbarung treffen müssen. Bis dahin sei der Apothekenleiter zu nichts verpflichtet.
Die TGL-Chefin macht aber auch deutlich, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sei. Diese sei »nichts Neues«, bereits seit 2002 hätten Mitarbeiter ein Anrecht darauf, einen Teil ihres Gehalts von Steuern und Sozialabgaben befreit in eine Betriebsrente umzuwandeln. Die Arbeitgeber könnten sich daran mit einem Zuschuss von bis zu 27,50 Euro beteiligen, sie müssten es aber nicht. Was ADA und Adexa vereinbart hätten, sei deshalb eine »Bevormundung der Arbeitgeber«. Dies lehne die TGL ab.
Schutz vor Altersarmut
Bei Adexa trifft Hochs Kritik auf wenig Verständnis. Die betriebliche Altersvorsorge sei gerade bei Apotheken besonders wichtig, sagt die Zweite Vorsitzende der Apothekengewerkschaft, Tanja Kratt. Es gehe darum, die überwiegend weiblichen und oft in Teilzeit beschäftigten Angestellten vor Altersarmut zu schützen. Der Arbeitgeberbeitrag solle Angestellten mit niedrigem Einkommen eine angemessene Rente sicherstellen. /