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Medico Fonds

Gericht bescheinigt Apobank korrektes Verhalten

16.08.2011  15:34 Uhr

PZ / Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat sich bei der Beratung und Aufklärung zur Investition in die Medico Fonds korrekt verhalten. Auch die Verkaufsprospekte stellten die Informationen für die Anleger vollständig und transparent dar.

Das bescheinigt das Oberlandesgericht Düsseldorf der Apobank in einem Urteil vom 21. Juli (Aktenzeichen I-6 U 87/10). Das OLG wies damit die Berufung gegen eine Schadenersatzklage zurück, die bereits vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen worden war, und ließ eine Berufung zum Bundesgerichtshof nicht zu. Im konkreten Fall ging es um die Beteiligung an dem Medico Fonds 30.

 

Bei den Medico Fonds handelt es sich um Immobilienfonds der Düsseldorfer Gebau AG, in die rund 25 000 Anleger mehr als 660 Millionen Euro investiert haben sollen. Die Fonds wurden hauptsächlich Ärzten und Apothekern als ideale Geldanlage zur Altersvorsorge angepriesen. In der Regel vertrieben die Düsseldorfer Apobank und die Bonnfinanz Vermögensberatung aus Bonn die Beteiligungen.

 

Allerdings erwiesen sich die Fonds als riskanter als gedacht. Ausschüttungen blieben aus und manche Immobilien verloren sogar an Wert. Einige Anleger versuchten, gegenüber der Apobank Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sie vermuteten, die Bank habe für die Vermittlung der Geldanlagen verdeckte Provisionen kassiert.

 

Diese Vermutung wurde in dem OLG-Urteil nicht bestätigt. Aus Sicht der Apobank wird das Gerichtsurteil dazu beitragen, dass »die Versuche einiger Anwaltskanzleien, auf diesem Weg Schadenersatzforderungen für ihre Mandanten zu begründen, deutlich abnehmen oder sogar ganz eingestellt werden«, teilte das Düsseldorfer Geldinstitut mit. /

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