Cannabis als Arzneidroge – ist das moderne Pharmazie? |
04.08.2015 13:49 Uhr |
Von Theo Dingermann, Robert Fürst, Manfred Schubert-Zsilavecz und Ilse Zündorf / Die öffentliche Debatte dreht sich zurzeit vor allem um die Legalisierung von Cannabis als Genussdroge. Davon abzugrenzen ist der Einsatz der pharmazeutischen Droge Cannabis sativa als Arzneimittel. Hier ist mehr pharmazeutischer Sachverstand zu fordern.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Juli 2014 drei chronisch kranken Patienten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Cannabis in der für sie notwendigen Menge selbst anzubauen und zu verarbeiten.
Der Anbau von Hanfpflanzen im Blumentopf auf dem Balkon ist sicher kein Garant für hohe pharmazeutische Qualität.
Foto: picture alliance/chromorange
Als Bedingungen wurden festgelegt, dass die Patienten austherapiert sind, keine therapeutischen Alternativen existieren und der Kauf der Droge in der Apotheke für sie unerschwinglich ist. Seither hat sich eine kontrovers geführte Diskussion entwickelt: Gesellschaftspolitisch wird über die Legalisierung der Genussdroge gestritten. Aus medizinischer Sicht wird über die Verwendung von Cannabis – in den unterschiedlichsten Formen – bei chronisch Kranken debattiert.
Aus pharmazeutischer Sicht ist die Diskussion unseres Erachtens bisher leider erschreckend flach geblieben. Dabei gibt es viele ureigene pharmazeutische Problemstellungen, über die wir einen Diskurs führen sollten. Pharmazeutische Biologie und Analytik stehen hier in besonderer Verantwortung, da es um eine Arzneipflanze mit gut charakterisierten, wirksamen Inhaltsstoffen geht. Als Vertreter dieser Fachdisziplinen wollen wir die nach unserer Meinung wesentlichsten Diskussionspunkte benennen, um letztlich auch als Mitglieder eines wichtigen Heilberufs möglichst abgestimmte Standpunkte vertreten zu können:
Ist das nicht ein geradezu grotesk anmutender Gedanke angesichts des Aufwandes, der für die Qualitätssicherung von Arzneimitteln betrieben wird? Interessant ist hier ein Statement der Bundesregierung (nicht der Apothekerschaft!) vom April 2015, in dem es heißt, dass es sich bei eigenangebautem Cannabis »nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel« handele. Eine Schädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlinge (unter anderem Pilzbefall) sowie Über- und Unterdosierungen aufgrund von Schwankungen der Wirkstoffgehalte sei nicht auszuschließen. Ferner sei auch die Begleitung und Betreuung der Selbsttherapie durch Ärzte »stark erschwert«. Qualitätssicherung berührt insbesondere auch die wichtige Frage, wie man sicherstellt, dass der Patient die richtige Cannabis-Sorte verwendet und darüber Bescheid weiß, dass sich die Gehalte an Inhaltsstoffen massiv unterscheiden können. Therapiesicherheit sieht anders aus.
Das Drogenmaterial kann, neben der oralen Anwendung, geraucht oder über einen Vaporizer inhaliert werden. Hier muss man als Pharmazeut eigentlich zusammenzucken. Das erinnert doch stark an die Zeiten der Asthmazigaretten, die Stramonium-, Hyoscyamus- oder Belladonna-Blätter enthielten. Aus heutiger Sicht erscheint diese Form der Therapie obskur. Heute mal ein bisschen mehr, morgen ein bisschen weniger Drogenmaterial in den Vaporizer, je nach Lust und Laune auch mal ein stärkerer oder flacherer Zug an der »Tüte«. Die gesundheitlichen Gefahren von Verbrennungsprodukten, die beim Rauchen entstehen, seien hier außen vor gelassen. Soll ein bestimmter Wirkspiegel erreicht werden, ist das sicherlich nicht die Anwendungsform der Wahl.
Cannabis ist nicht Pfefferminze. Es ist ein Rückschritt, Drogen mit hochwirksamen Inhaltsstoffen in der Apotheke abzugeben und darauf zu vertrauen, dass der Patient sie schon richtig dosieren und anwenden wird. Als Arzneimittelfachleute sollten Apotheker deutlich für die Verwendung von Fertigarzneimitteln eintreten. Immerhin steht auf dem deutschen Markt ein Cannabis-Dickextrakt als Spray zur Verfügung (Sativex®). Ein Sprühstoß ist auf 2,7 mg Δ9-Tetrahydrocannabinol und 2,5 mg Cannabidiol eingestellt.
Die Verwendung von Extrakten mit stark wirksamen Wirkkomponenten lässt Erinnerungen an die frühere Verwendung von Digitalisextrakten aufkommen, die – selbst nachdem eingestellte Extrakte zur Verfügung standen – völlig zugunsten der isolierten Reinstoffe aufgegeben wurde. Auch bei Cannabis sollte über die Sinnhaftigkeit nachgedacht werden: Ist wirklich ein Phytopharmakon, also ein Extrakt, nötig, oder sollten nicht gezielt Reinsubstanzen verwendet werden? Infrage käme etwa Dronabinol, das momentan bereits als Rezeptur-Ausgangsstoff verfügbar ist.
Zweifelsfrei ist hier auch die pharmazeutische Industrie gefordert, die Entwicklung und Zulassung von Fertigarzneimitteln mit Einzelsubstanzen oder Kombinationen von Reinsubstanzen voranzutreiben. Die Zulassung eines Dronabinol-haltigen Fertigarzneimittels wurde beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits beantragt. Für den Fall, dass die Kosten ein Nadelöhr für den Einsatz einer zeitgemäßen Arzneiform darstellen sollten, müssen sich Lösungen für wirklich bedürftige Patienten finden lassen.
Im Internet und selbst in der Fachliteratur kursieren lange Listen von Symptomen und Krankheiten, bei denen Cannabis helfen soll. Die Pflanze hat zweifelsohne ihre Stärken, aber man sollte rational bleiben.
Beim Rauchen getrockneter Pflanzenteile ist keine gleichmäßige Bioverfügbarkeit gewährleistet.
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Die Studienlage zur therapeutischen Verwendung von Cannabis ist für viele Indikationen nicht ausreichend, zudem ist die Qualität der klinischen Studien sehr heterogen. Am besten untersucht ist der Einsatz gegen Spasmen bei Multipler Sklerose. Zudem gibt es für die Wirksamkeit bei chronischen und neuropathischen Schmerzen einige gute Evidenzen. Für alle weiteren Indikationen sind die Evidenzen aber eher schwach.
Uns geht es nicht darum, für oder gegen eine Legalisierung von Cannabis als Genussdroge Stellung zu beziehen. Hierzu sei jedem seine private Meinung zugestanden. Als Pharmazeuten regen wir allerdings an, eine klare Position zur therapeutischen Verwendung zu entwickeln, wobei höchster pharmazeutischer Standard zu fordern ist. Mit pharmazeutischem Sachverstand sollte das Augenmerk auf die möglichen Anwendungsformen gelenkt werden. Dabei sollten der Eigenanbau, der Gebrauch getrockneter Cannabisblüten, ein Drogenextrakt und die isolierten Reinsubstanzen einer kritischen und allgemein verständlichen pharmazeutischen Bewertung unterzogen werden.
Für uns läuft eine solche Bewertung auf die zeitnahe Bereitstellung eines Fertigarzneimittels mit einer oder mehreren Reinsubstanzen hinaus. Schließlich geht es um die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Cannabis-Arzneimitteln. Eine bloße Abstimmung zum Verbot oder zur Legalisierung von Cannabis-basierten Arzneimitteln greift hier zu kurz. Ein bisschen mehr pharmazeutische Differenzierung verträgt das Thema allemal. Wir sollten uns einmischen! /
Dr. Theo Dingermann und Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Professoren für Pharmazeutische Biologie und Pharmazeutische Chemie, sind Mitglieder der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung, Dr. Ilse Zündorf und Professor Dr. Robert Fürst lehren am Institut für Pharmazeutische Biologie der Universität Frankfurt.
E-Mail: dingermann@em.uni-frankfurt.de