Ärzte für Anspruch erst ab fünf Arzneien |
28.07.2015 16:21 Uhr |
Von Anna Hohle / Das Recht auf einen Medikationsplan sollen laut E-Health-Gesetz alle Patienten haben, die regelmäßig drei oder mehr rezeptflichtige Medikamente einnehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält diese Grenze für zu niedrig: Erst ab fünf Arzneien solle es einen Plan geben, fordert sie.
Medikationspläne sollen helfen, Doppelverordnungen und gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden. Mit dem geplanten E-Health-Gesetz sollen Patienten ab Oktober 2016 Anspruch auf einen solchen Plan erhalten, wenn sie besonders viele rezeptpflichtige Medikamente einnehmen müssen.
Wer viele Arzneimittel parallel einnehmen muss, kann schnell den Überblick verlieren. Kritisch wird es aus Sicht der Ärzte aber erst ab fünf Präparaten.
Foto: Imago/Insadco
Als viel hatte die Koalition ursprünglich fünf Arzneimittel definiert, letztlich hatte sie die Grenze jedoch heruntergesetzt. Der Kabinettsentwurf spricht Patienten nun bereits bei einer Dauermedikation mit drei Präparaten das Recht auf einen Medikationsplan zu.
KBV-Vorstand Regina Feldmann hält das für den falschen Weg. »Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen. Das wissen wir aus der internationalen Literatur, aus Studien und Modellprojekten«, sagte die Ärztin und verwies dabei auf das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen). Auch hier sind fünf eingenommene Medikamente Voraussetzung für die Teilnahme der Patienten.
Außerdem würde Feldmann zufolge bei einer Schwelle von drei Medikamenten die Zahl der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa 15 Millionen ansteigen. Für die Hausärzte wäre das eine hohe Belastung, warnte sie. »Ich schlage vielmehr vor, bei weniger als fünf Medikamenten den Arzt im Einzelfall entscheiden zu lassen, ob ein Medikationsplan sinnvoll ist«, so Feldmann.
Darüber hinaus ist die Medizinerin der Meinung, die KBV solle die elektronischen Funktionen für die Medikationspläne zertifizieren und so für eine einheitliche Qualität sorgen. Dann würden sie auch einheitlich in allen Praxisverwaltungssystemen funktionieren, so Feldmann. /