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AMVV-Änderung

Friedenspflicht bis Ende September

22.07.2015  09:55 Uhr

Von Ev Tebroke / Mit Blick auf mögliche Retaxierungen im Zuge der geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) haben weitere Krankenkassen ein Entgegenkommen signalisiert. Bis Ende September soll demnach eine Friedenspflicht gelten.

Sowohl die AOK Rheinland/Hamburg als auch die Knappschaft-Bahn-See bestätigten auf Nachfrage der PZ entsprechende Vereinbarungen. Sie wollen Rezepte bis 30. September nicht retaxieren, wenn neuerdings vorgeschriebene Angaben auf dem Rezept fehlen.

 

So will die AOK Rheinland/Hamburg in diesem Zeitraum keine Retaxierungen gegenüber Apotheken vornehmen, »wenn bei der Ausstellung von Rezepten die rechtliche Neuerung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und die Medizin-Abgabeverordnung noch nicht berücksichtigt wurde«, so eine Sprecherin. Auch die Knappschaft-Bahn-See will bis Ende September in solchen Fällen auf Retaxationen verzichten. Danach müsse man schauen, wie sich die Situation entwickelt, so ein Sprecher.

 

Ebenso hat die Schwenninger Krankenkasse dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zugesichert, in besagten Fällen nicht zu retaxieren. »Wegen eines Formfehlers soll es nicht dazu kommen, dass Rezepte nicht eingelöst werden können«, hieß es bei der Kasse. Auch die Innungskrankenkassen räumen eine Friedenspflicht ein. Die Vereinbarung sei analog zur Regelung der Ersatzkassen, sagte ein Sprecher. Diese hatten als Erste ein Entgegegenkommen signalisiert.

 

Die geänderte AMVV war am 1. Juli in Kraft getreten. Seitdem müssen auf jedem Rezept neben den bislang vorgeschriebenen Angaben auch die Telefonnummer sowie der Vorname des Arztes vermerkt sein. Für die Aufnahme der Rufnummer hatte 2011 auch der Deutsche Apothekertag in Form eines Antrags gestimmt. An die neue Regelung halten sich bislang jedoch längst nicht alle Ärzte. Viele Pharmazeuten fürchten nun Retaxationen der Kassen, wenn die vorgeschriebenen Angaben auf den Rezepten fehlen. Grundsätzlich gibt es bislang auch keine Klarheit darüber, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.

 

Dies könnte sich bald ändern. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands ist sich auch die Politik des nun entstandenen Problems bewusst und sucht nach einer Lösung. Am 30. Juli treffen sich demnach GKV-Spitzenverband und DAV, um eine Einigung zu erzielen. Bis auf Weiteres hielten die meisten Ortskrankenkassen aber an dem Verfahren fest, bei fehlerhaften Rezepten zu retaxieren, so eine AOK-Sprecherin. Dies erfolge stets »mit Augenmaß«. /

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