Absichtserklärung definiert Standards |
18.07.2018 10:29 Uhr |
Von Cornelia Dölger und Daniela Hüttemann / Über kurz oder lang wird sie kommen, die elektronische Verordnung von Medikamenten. In einem «Letter of intent» haben Apotheker, Apothekensoftwarehäuser und Rechenzentren jetzt skizziert, welche Standards für das E-Rezept gelten sollen.
Dass der Patient bei der E-Verordnung selbst entscheiden kann, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt, ist den Apothekern besonders wichtig. In dem gemeinsamen Papier der ABDA und der jeweiligen Bundesverbände der Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und der Apothekenrechenzentren (VDARZ) wird erläutert, wie verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards entwickelt werden sollen.
Mit der Zettelwirtschaft dürfte bald Schluss sein: Mittelfristig werden Ärzte ihre Verordnungen elektronisch übermitteln.
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Ziel sei die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematik-Infrastruktur (TI) erlaubt, erklärten die Beteiligten gegenüber der Presse. Bisherige Ideen zur E-Verordnung scheiterten gerade an dieser Hürde, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Dabei erfülle aus heutiger Sicht ausschließlich die TI die hohen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit. Entsprechend seien Entwicklung und Nutzung neuer Schnittstellen darauf auszulegen. »Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der E-Verordnung«, betonte VDARZ-Vorstandschef Werner Dick.
»Alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen«, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. »Wir sind kein abgeschlossener Club.« Auch später solle jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen diese Systemlösung zu nutzen. »Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein«, versprach Lars Polap, Vorsitzender des ADAS.
Damit das Projekt möglichst rasch umgesetzt werden kann, soll es auch Systemlösungen ohne TI-Komponenten geben, für eine spätere Migration werde ein Konzept erstellt. Grundsätzlich gehen demnach alle Beteiligten davon aus, dass – mit einer zeitlichen Befristung – analoge und elektronische Verordnung nebeneinander existieren könnten.
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) begrüßte den Vorstoß. Die ABDA drücke nun genauso wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim E-Rezept aufs Tempo, heißt es. Allerdings verheiße das Konzept zum E-Rezept nur dann Erfolg für alle stationären Apotheken, «wenn eine digitale Vernetzung unter allen Rechenzentren und Warenwirtschaftsanbietern funktioniere.« /
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.