Rückgabe an Apotheken |
16.07.2014 09:48 Uhr |
Von Daniela Biermann / Unbenutzte Fentanyl-Pflaster sollen zukünftig in der Apotheke abgegeben werden. So steht es demnächst in den Fach- und Gebrauchsinformationen entsprechender Präparate, kündigte jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an.
Eine entsprechende Empfehlung sprach der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der europäischen Arzneimittelbehörde EMA aus. Hintergrund ist, dass es immer wieder zu unbeabsichtigter Exposition anderer Personen, insbesondere von Kindern kommt.
Benutzte Pflaster sollen Patienten mit den Klebeflächen aufeinander geklebt »sicher« entsorgen. Sie dürfen in den Hausmüll gegeben werden, allerdings sollte sichergestellt sein, dass Kinder und unbefugte Personen wie Opioid-Abhängige keinen Zugriff darauf haben. Grundsätzlich müssen Fentanyl-Pflaster vor der Anwendung für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. /