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Rezepturkennzeichnung

»Kortison-haltig« ab sofort obsolet

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Holger Reimann / Ein gesonderter Hinweis sollte Patienten bislang darauf aufmerksam machen, dass ihr Rezepturarzneimittel ein Glucocorticoid enthält. Dieser war lange umstritten und ist ab sofort nicht mehr nötig.

Gut 35 000 dermatologische Rezepturverordnungen aus dem Jahr 1995 hatte Professor Dr. Peter Altmeyer, Direktor der Dermatologischen Klinik des Sankt-Josef-Hospitals in Bochum, beurteilt. Deshalb war die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) alarmiert: Neben anderen Kritikpunkten stand die Befürchtung, der Patient nehme die im Fachchinesisch gekennzeichneten topischen Glucocorticoide in Rezepturarzneimitteln gar nicht als solche wahr. 

Das entspreche nicht der Forderung nach einem informierten Patienten. Dieser könne den Unterschied zu weniger stark wirkenden, gleichzeitig verschriebenen Dermatika nicht erkennen. Daher bestehe das Risiko, das »gut helfende« Rezepturarzneimittel werde unkontrolliert und möglicherweise nicht nur beim benannten Patienten angewendet.

 

Eine flugs einberufene Ad-hoc-Kommission empfahl unter diesem Eindruck 1997 im Rahmen einer Resolution, Rezepturarzneimittel in der Apotheke mit einem Kortison-Hinweis zu versehen. 1998 schloss sich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) dem an. Auf einer Konsensuskonferenz im selben Jahr wurde die Forderung in die Leitlinie Dermatolo­gische Rezepturen der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) aufgenommen. Seither ist bei einem Dutzend NRF-Rezepturarzneimitteln »Kortison-haltig« in der Kennzeichnung vorgegeben.

 

Diese Vorgabe der Dermatologenschaft war in der Apotheke nicht rechtsverbindlich, sondern hatte immer nur empfehlenden Charakter. Dabei war beileibe nicht jeder verschreibende Arzt mit dem schriftlichen Hinweis glücklich und in den Apotheken kämpft man ohnehin um jeden Quadratzentimeter Platz auf dem Etikett. Seitens der GD und des DAC/NRF ist die Empfehlung deshalb wiederholt hinterfragt worden. Bis 2007 haben klinisch erfahrene, mit Rezepturthemen befasste Hochschullehrer und Chefärzte der Dermatologie sowie die Vorstände der DDG und des BVDD das Votum für den Hinweis jeweils bekräftigt.

 

Aus Leitlinie gestrichen

 

Seit Februar 2013 gilt das nicht mehr. Vorstände und Präsidien der Hautärzteorganisationen haben die Empfehlung ausdrücklich zurückgenommen (NRF-Rezepturhinweise mit der NRF-ID 820 unter www.dac-nrf.de). Die unerwünschten Wirkungen anderer Wirkstoffe wie der Calcineurin-Antagonisten sind bei Fehlanwendung mindestens ebenso gravierend wie die der topischen Glucocorticosteroide.

 

In der aktuellen GD-Rezepturenleitlinie vom März 2013 ist die Empfehlung bereits gestrichen. Auch in der neuen DAC/NRF-Ergänzung 2013/1 wird sie im Kapitel I.3. zur Kennzeichnung nicht mehr erwähnt. Zwar kann die überholte Kennzeichnungsvorgabe aus den Rezepturvorschriften erst sukzessive bei künftiger Revision entfernt werden. In der Apothekenpraxis jedoch braucht sie ab sofort nicht mehr berücksichtigt zu werden. /

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